trächtlichen Thätlichkeiten kommen möge. -Nicht -
so leicht aber werden wir uns vereinigen -
können, wenn der Hr. Verf. behauptet,
dass die in den neuern Reichsgesetzen wiederhohlte -
Clausel des Reichsabschiedes vom J.
1512 §. 12. „Wo aber etliche Ständ wären,
die sonst derhalben rechtliche Austräg zwischen
ihnen hätten, die sollen gehalten werden, und
hierdurch denselben kein Abbruch gethan seyn;
blos auf den schwäbischen Bund anwendbar, -
jezt aber ohne Nutzen sey. Es ist gar
nicht in Abrede zu stellen, dass sie durch jenen
Bund veranlast worden ist; aber giebt es denn
etwa nicht mehrere generelle Gesetze, die lediglich -
durch einen einzelnen Fall veranlast
werden. Warum sollte daher jene Disposition
nicht auf jeden andern Fall anwendbar seyn,
in welcher über die streitige Possess zwischen
solchen Reichsständen Frage entstehet, welche
sich schon deshalb wegen gewisser Austräge vereiniget -
haben? — Das Gesetz ist zu deutlich,
als dass eine so ganz eingeschränkte Erklärung
statt finden könnte. — Doch diese wenigen Erinnerungen -
sind auch die einzigen, welche wir
wider die ganze Schrift zu machen haben.
Im übrigen ist sie eine vortrefliche Probe vondes -
Hrn. Verf. Geschicklichkeit, und wir wünschen, -
dass er es sich angelegen seyn möge,
mehrere ähnliche Materien so gründlich auseinander -
zu setzen.
LITERATUR der GESCHICHTE.
LEIPZIG, in der Weidmannischen Buchhandlung: -
Bibliotheca instructa a BURe. G. STRUvIo, -
aucta C. G. BUDERO, nunc vero a
JOANNE GEORGIO MEUSELIO ita digesta, -
amplificata et emendata, ut paene novum -
opus videri possit, Voluminis IV. Pars
1789. 8. 370 Seiten. (Ldpr. 1 Thaler.)
Wenn literarische Werke durch solche gelehrte -
Männer umgearbeitet und fortgesezt werden; -
dann muss die Gelehrsamkeit nothwendig
Fortschritte machen. Der gegenwärtige Theil
beschäftiget sich mit den Schriften über die alte
Geschichte Italiens, insbesondere auch des alten
Etruriens, über die Geschichte Roms und des
römischen Reichs. Der künftige Theil wird
die Schriftsteller über die einzelnen römischen
Universitäts
—
Max-Planck-Institut für
Bibliothe
Rostod
DFG
Rechtsgeschichte
447
Kaiser, über die Byzanzische Geschichte und
römischen Alterthümer enthalten.
DIPLOMATIK.
Ueber die Verheimlichung alter Handschriften
und Urkunden. — Hat am höchsterfreulichen
Geburtsfeste Sr. Churfl. Durchleucht Carl Theodor -
(s) in einer öffentlichen akademischen
Versammlung auf dem Churfl. Bibliotheksaale -
gelesen LORENZ WESTENRIEDER,
Churfürstl. wirkl. freq. geistl. Rath. 1788.
den 10. December. — MünchEN, bey
Joseph Lindauer, Buchhändler. (1789.) 4. 3
Bogen.
Die Materialien dieser Vorlesung sind nicht
ganz schlecht, aber die Einkleidung taugt sehr
wenig. Besonders verstellen den Vortrag eine
Menge Sprachunrichtigkeiten, und erinnern uns
an die traurige Wahrheit, dass noch in eineni
grossen Theile von Teutschland es deutsche Gelehrte -
giebt, die nicht einmahl ihre Muttersprache -
richtig zu schreiben wissen. Der Hr. Verf.
bemerkt-selbst, dass die Publicität der Urkunden -
und Handschriften manchen Regenten
und Landen sehr gefährlich werden könne; behauptet -
aber weiter unten nichtsdestoweniger,
dass auf der andern Seite die Verheimlichung
derselben unendliche Streitigkeiten veranlasset
und grossen Verlust für manche Häuser und
Personen nach sich gezogen habe. Er sagt hierauf: -
„Allen diesen höchst nachtheiligen Folgen,
Gefahren und Erfahrungen hätte man durch die
öffentlich mitgetheilten Urkunden, wo nicht
ganz, doch gröstentheils zuvor kommen können, -
und keine menschliche Vorkehrung möchte -
vielleicht jemahls in ihrer Art weiser, zweckmässiger -
und erspriesslicher gewesen seyn, als
wenn alle Fürsten sich zur Entschliessung vereinigten, -
ihre Archive drucken zu lassen.“
Der Himmel wird uns in Gnaden behüthen,
dass die Götter der Erden keinen solchen Entschluss -
fassen. Es würde dieses das Signal
nicht blos zu-unübersehlichen Federkriegen,
sondern selbst zu einem schrecklichen Blutvergiessen -
werden. Modert nur immer ihr Verhandlungen -
der Cabinetter, deren Entdeckung
nothwendig Krieg und Empörung nach sich ziehen -
müste. Ein wohlthätiger Schleyer deckt