Volltext : Allgemeine staatswissenschaftliche und juristische Literatur-Zeitung (Quartal 3 (1789))

trächtlichen  Thätlichkeiten  kommen  möge.  -Nicht -
  so  leicht  aber  werden  wir  uns  vereinigen -
  können,  wenn  der  Hr.  Verf.  behauptet,
dass  die  in  den  neuern  Reichsgesetzen  wiederhohlte -
  Clausel  des  Reichsabschiedes  vom  J.
1512  §.  12.  „Wo  aber  etliche  Ständ  wären,
die  sonst  derhalben  rechtliche  Austräg  zwischen
ihnen  hätten,  die  sollen  gehalten  werden,  und
hierdurch  denselben  kein  Abbruch  gethan  seyn;
blos  auf  den  schwäbischen  Bund  anwendbar, -
  jezt  aber  ohne  Nutzen  sey.  Es  ist  gar
nicht  in  Abrede  zu  stellen,  dass  sie  durch  jenen
Bund  veranlast  worden  ist;  aber  giebt  es  denn
etwa  nicht  mehrere  generelle  Gesetze,  die  lediglich -
  durch  einen  einzelnen  Fall  veranlast
werden.  Warum  sollte  daher  jene  Disposition
nicht  auf  jeden  andern  Fall  anwendbar  seyn,
in  welcher  über  die  streitige  Possess  zwischen
solchen  Reichsständen  Frage  entstehet,  welche
sich  schon  deshalb  wegen  gewisser  Austräge  vereiniget -
  haben?  —  Das  Gesetz  ist  zu  deutlich,
als  dass  eine  so  ganz  eingeschränkte  Erklärung
statt  finden  könnte.  —  Doch  diese  wenigen  Erinnerungen -
  sind  auch  die  einzigen,  welche  wir
wider  die  ganze  Schrift  zu  machen  haben.
Im  übrigen  ist  sie  eine  vortrefliche  Probe  vondes -
  Hrn.  Verf.  Geschicklichkeit,  und  wir  wünschen, -
  dass  er  es  sich  angelegen  seyn  möge,
mehrere  ähnliche  Materien  so  gründlich  auseinander -
  zu  setzen.
LITERATUR  der  GESCHICHTE.
LEIPZIG,  in  der  Weidmannischen  Buchhandlung: -
  Bibliotheca  instructa  a  BURe.  G.  STRUvIo, -
  aucta  C.  G.  BUDERO,  nunc  vero  a
JOANNE  GEORGIO  MEUSELIO  ita  digesta, -
  amplificata  et  emendata,  ut  paene  novum -
  opus  videri  possit,  Voluminis  IV.  Pars
1789.  8.  370  Seiten.  (Ldpr.  1  Thaler.)
Wenn  literarische  Werke  durch  solche  gelehrte -
  Männer  umgearbeitet  und  fortgesezt  werden; -
  dann  muss  die  Gelehrsamkeit  nothwendig
Fortschritte  machen.  Der  gegenwärtige  Theil
beschäftiget  sich  mit  den  Schriften  über  die  alte
Geschichte  Italiens,  insbesondere  auch  des  alten
Etruriens,  über  die  Geschichte  Roms  und  des
römischen  Reichs.  Der  künftige  Theil  wird
die  Schriftsteller  über  die  einzelnen  römischen
Universitäts
—
Max-Planck-Institut  für
Bibliothe
Rostod
DFG
Rechtsgeschichte

447
Kaiser,  über  die  Byzanzische  Geschichte  und
römischen  Alterthümer  enthalten.
DIPLOMATIK.
Ueber  die  Verheimlichung  alter  Handschriften
und  Urkunden.  —  Hat  am  höchsterfreulichen
Geburtsfeste  Sr.  Churfl.  Durchleucht  Carl  Theodor -
  (s)  in  einer  öffentlichen  akademischen
Versammlung  auf  dem  Churfl.  Bibliotheksaale -
  gelesen  LORENZ  WESTENRIEDER,
Churfürstl.  wirkl.  freq.  geistl.  Rath.  1788.
den  10.  December.  —  MünchEN,  bey
Joseph  Lindauer,  Buchhändler.  (1789.)  4.  3
Bogen.
Die  Materialien  dieser  Vorlesung  sind  nicht
ganz  schlecht,  aber  die  Einkleidung  taugt  sehr
wenig.  Besonders  verstellen  den  Vortrag  eine
Menge  Sprachunrichtigkeiten,  und  erinnern  uns
an  die  traurige  Wahrheit,  dass  noch  in  eineni
grossen  Theile  von  Teutschland  es  deutsche  Gelehrte -
  giebt,  die  nicht  einmahl  ihre  Muttersprache -
  richtig  zu  schreiben  wissen.  Der  Hr.  Verf.
bemerkt-selbst,  dass  die  Publicität  der  Urkunden -
  und  Handschriften  manchen  Regenten
und  Landen  sehr  gefährlich  werden  könne;  behauptet -
  aber  weiter  unten  nichtsdestoweniger,
dass  auf  der  andern  Seite  die  Verheimlichung
derselben  unendliche  Streitigkeiten  veranlasset
und  grossen  Verlust  für  manche  Häuser  und
Personen  nach  sich  gezogen  habe.  Er  sagt  hierauf: -
  „Allen  diesen  höchst  nachtheiligen  Folgen,
Gefahren  und  Erfahrungen  hätte  man  durch  die
öffentlich  mitgetheilten  Urkunden,  wo  nicht
ganz,  doch  gröstentheils  zuvor  kommen  können, -
  und  keine  menschliche  Vorkehrung  möchte -
  vielleicht  jemahls  in  ihrer  Art  weiser,  zweckmässiger -
  und  erspriesslicher  gewesen  seyn,  als
wenn  alle  Fürsten  sich  zur  Entschliessung  vereinigten, -
  ihre  Archive  drucken  zu  lassen.“
Der  Himmel  wird  uns  in  Gnaden  behüthen,
dass  die  Götter  der  Erden  keinen  solchen  Entschluss -
  fassen.  Es  würde  dieses  das  Signal
nicht  blos  zu-unübersehlichen  Federkriegen,
sondern  selbst  zu  einem  schrecklichen  Blutvergiessen -
  werden.  Modert  nur  immer  ihr  Verhandlungen -
  der  Cabinetter,  deren  Entdeckung
nothwendig  Krieg  und  Empörung  nach  sich  ziehen -
  müste.  Ein  wohlthätiger  Schleyer  deckt
            
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