Volltext : Magazin für das deutsche Staats- und Lehenrecht (Th. 2 (1786))

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Reichs=Banner,  sein  konnte,  weil  die  andre
dieser  untergeordnete  Fahnen  schon  vorhanden
waren,  und  diese  dem  teutschen  König  selbst
gebracht  wurde,  als  in  wessen  Gegenwart  allein -
  das  Reichs=Banner  vor  dem  Heer  wehet.
Das  zweite  Beispiel  gibt  Konrad  von
Schlüsselberg  selbst,  von  welchem  Kaiser
Ludwig  in  seinen  Lehen-Briefen  sagt:  er
habe  sich  als  Bannerherr  in  der  Schlacht
kapfer  gehalten,  daher  er  ihn  zum  Lohn  dafür
mit  Gröningen,  als  Zugehörde  der  Sturm¬Fahne -
  d)  belehne;  von  welchem  ebenfalls  ein
Geschichtschreiber  sagt:  er  habe  das  Reichs¬Banner -
  gefürt.  e)  Also  auch  hier  bedeutet -
  die  Sturm=Fahne  f)  nichts  anders  denn
die  Haupt=Fahne  oder  das  Reichs=Banner, -
  welches  vor  dem  Heer  getragen  wurde.
Auch  wann  der  Kaiser  oder  König  seine
Stelle  bei  dem  Heer  einem  Hauptmanne
anvertrauete,  also  der  Reichs=Bannerherr -

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Max-Planck-Institut  für
Bibliothek
F
europäische  Rechtsgeschichte
Rostock
            
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