Volltext : Magazin für das deutsche Staats- und Lehenrecht (Th. 2 (1786))

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demie  in  Bonn  zu  unterhaltende  Ordensgeistliche; -
  oder  auf  einen  Beytrag  für  den  Unterhalt -
  der,  an  ihre  Statt  anzustellenden  Lehrern, -
  —  bekannt.
§.  70.
Das  hochwürdige  Domkapitel  zu  Kölln
mit  diesem  Antrag  ihres  Erzbischofs  unzufrieden, -
  wandte  sich  mit  einer  Klage  an  das  höchstpreißliche -
  Reichskammergericht  zu  Wetzlar,
wurde  aber  von  diesem  Reichstribunal  den  13.
November  1783  durch  einen  abschlägigen  Bescheid -
  abgewiesen.
71.
§.
Die  bisherige  Behandlung  des  Eingangs
aufgestellten  Erörterungssatzes  reduziret  sich
kürzlich  auf  folgende  Puncte:
Erstens:  So  oft  bey  den  Kirchen=  und
Reichsversammlungen  die  Rede  von  der
Aufnahme  und  Ausbreitung  der  Wissenschaften -
  war,  sind  die  Bischöfe  immer  als
die  erhabene  Werkmeister  dieses  grosen  Ge=  |  |
schäfts,  und  die  Klöster  als  dererselben
Mit=Universit

Max-Planck-Institut  für
Bibliothek
europäische  Rechtsgeschichte
Rostock  DFG
            
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