176
Dritter Abschnitt.
nun, um Gesetze und Constitution aufrecht zu
erhalten, zwey gleich mächtige Parteyen in
Teutschland nöthig; beruhet das Gewicht der
Stände auf der engen Verbindung des chur=
fürstlichen Collegii: so muß die, durch den Zu¬
tritt eines großen Fürsten, verstärkte Macht des¬
selben, für die ganze Nation ein erwünschtes
Ereigniß seyn.
Verminderung der vielen zwischen den Fuͤr¬
sten und Churfürsten obwaltenden Zwistigkeiten,
könnte auch vielleicht eine für das Ganze sehr
heilsame Folge der Verstärkung des churfürstli¬
chen Collegii seyn. So lange sie fortdauren,
kann noch immer manches Gute dadurch gehin¬
dert, und mancher Schade gestiftet werden;
be=
1064 M.
die Churpfälzischen teutschen Staaten
752
die Chursächsischen
700
die Churbraunschweigischen
die Churcöllnischen, mit Jnbegrif der
360
gegenwärtigen zufälligen Nebenländer
175
die Churmainzischen
151
die Churtrierischen
Vorage. H
Max-Planck-Institut für
Trier
A Stadtbibliothek Weberbach
europäische Rechtsgeschichte
TRIEF