Full text: Magazin für das deutsche Staats- und Lehenrecht (Th. 4 (1791))

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Dritter Abschnitt. 
nun, um Gesetze und Constitution aufrecht zu 
erhalten, zwey gleich mächtige Parteyen in 
Teutschland nöthig; beruhet das Gewicht der 
Stände auf der engen Verbindung des chur= 
fürstlichen Collegii: so muß die, durch den Zu¬ 
tritt eines großen Fürsten, verstärkte Macht des¬ 
selben, für die ganze Nation ein erwünschtes 
Ereigniß seyn. 
Verminderung der vielen zwischen den Fuͤr¬ 
sten und Churfürsten obwaltenden Zwistigkeiten, 
könnte auch vielleicht eine für das Ganze sehr 
heilsame Folge der Verstärkung des churfürstli¬ 
chen Collegii seyn. So lange sie fortdauren, 
kann noch immer manches Gute dadurch gehin¬ 
dert, und mancher Schade gestiftet werden; 
be= 
1064 M. 
die Churpfälzischen teutschen Staaten 
752 
die Chursächsischen 
700 
die Churbraunschweigischen 
die Churcöllnischen, mit Jnbegrif der 
360 
gegenwärtigen zufälligen Nebenländer 
175 
die Churmainzischen 
151 
die Churtrierischen 
Vorage. H 
Max-Planck-Institut für 
Trier 
A Stadtbibliothek Weberbach 
europäische Rechtsgeschichte 
TRIEF
	        
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