besonders v. d. dißfalls gebräuchl. Zwangsk. 187
Wider dieses Gesetz eifert Herr C. vornemlich aus
drey Gründen, 1) weil dergleichen Ehen die Bevöl¬
kerung nicht sehr befördern. Aber das ist auch die
Absicht dieses Gesetzes nicht. Wenn in einem Land
nur die übrigen Einrichtungen der Bevölkerung gün=
stig sind, besonders aber der Eintritt in die Ehe mög=
lichst erleichtert wird; so würde die Bevölkerung durch
die eben nicht häufig vorkommende Ausübung ienes
Gesetzes wohl wenig leiden. Und die traurigen Fol=
gen solcher erzwungenen Ehen finden sich leider! in
so vielen andern, aus den gewöhnlichen Nebenabsich=
ten, ja wohl gar aus Neigung, geschlossenen Ehen, daß
man sie kaum jenem richterlichen Zwang allein zu¬
schreiben darf. 2) Weil dieses Gesetz auf die jetzi=
gen Zeiten nicht mehr passe. Darinn geben wir Herrn
C. Beyfall, daß man in den ältern Zeiten Teutsch=
lands, sicherer als jetzt, die Mannsperson als den Ver=
führer betrachten konnte, und daß für das verführte
Mädchen kein anderes Mittel, ihre Ehre und zeitli=
ches Glück wieder herzustellen, als die Heyrath war;
womit sichs heut zu Tag wirklich einigermassen an=
ders verhält. Doch möchten wir das kaum für einen
genugsamen Ersatz halten, daß viele Herrschaften
sich nicht sehr scheuen, eine dergleichen Person im
Dienst zu behalten oder ihr Dienste zu geben.
3) Weil durch dieses Gesetz liederliche Dirnen
zur Verführung junger Bursche angelockt werden
können. Allein was in der Welt ist nicht dem Mi߬
brauch unterworfen? Und würde nicht auf der andern
Seite die Unschuld in grösserer Gefahr seyn, wenn
der
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Universitäts un
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