186 Von Strafen unehlicher Schwängerungen /
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Von Strafen unehelicher Schwängerungen, besonders
von denen (den) dißfalls gebräuchlichen Zwangskopu=
lationen. Nach Grundsätzen der Billigkeit und des ge¬
sunden Menschenverstandes erwogen von Joh. Jac.
Cella, Ober Beamten auf dem Lande (zu Ferrieden)
Erlangen bei Walter 1783. 47 Oktavseiten.
Der Herr Verf. fängt seine Abhandlung mit dem
Beweis an, daß die Vermehrung des mensch¬
lichen Geschlechts die erste Pflicht des Menschen, und
daß es noch vielmehr Pflicht des Regenten sey, bey
seinen Gesetzen und Anordnungen, jenen ersten und
vorzüglichen Zweck der Schöpfung vor Augen zu ha=
ben. Denn gewiß (sagt Herr C.) ist der Staat
immer der mächtigste, der die meisten Unterthanen
hat. So ganz unbestimmt getraueten wir uns doch
diesen Satz durch die Länder= und Völkerkunde nicht
zu bestättigen. Doch gestehen wir dem Herrn V.
gerne zu, daß von zweyen Staaten — wenn alles uͤbri=
ge gleich — der stärker bevölkerte auch der mächti¬
gere seyn wird.
Noch spricht Herr Covon dem Vorzug der Eh |
vor dem Konkubinat und andern ausserehelichen Ver=
bindungen und wendet sich sodann zu seinem Haupt=
gegenstand, d. i. zu dem noch hie und da in Ansehung
des gemeinen Mannes geltenden Gesetze, kraft des=
sen der Schwängerer, unter gewissen Umstanden,
durch amtliche Gewalt zur Heyrath gezwungen wird.
Wider
Vortage. ULs
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte
Unesstats und