Full text: Allgemeine juristische Bibliothek (Bd. 3, St. 1 (1783))

186 Von Strafen unehlicher Schwängerungen / 
34. 
Von Strafen unehelicher Schwängerungen, besonders 
von denen (den) dißfalls gebräuchlichen Zwangskopu= 
lationen. Nach Grundsätzen der Billigkeit und des ge¬ 
sunden Menschenverstandes erwogen von Joh. Jac. 
Cella, Ober Beamten auf dem Lande (zu Ferrieden) 
Erlangen bei Walter 1783. 47 Oktavseiten. 
Der Herr Verf. fängt seine Abhandlung mit dem 
Beweis an, daß die Vermehrung des mensch¬ 
lichen Geschlechts die erste Pflicht des Menschen, und 
daß es noch vielmehr Pflicht des Regenten sey, bey 
seinen Gesetzen und Anordnungen, jenen ersten und 
vorzüglichen Zweck der Schöpfung vor Augen zu ha= 
ben. Denn gewiß (sagt Herr C.) ist der Staat 
immer der mächtigste, der die meisten Unterthanen 
hat. So ganz unbestimmt getraueten wir uns doch 
diesen Satz durch die Länder= und Völkerkunde nicht 
zu bestättigen. Doch gestehen wir dem Herrn V. 
gerne zu, daß von zweyen Staaten — wenn alles uͤbri= 
ge gleich — der stärker bevölkerte auch der mächti¬ 
gere seyn wird. 
Noch spricht Herr Covon dem Vorzug der Eh | 
vor dem Konkubinat und andern ausserehelichen Ver= 
bindungen und wendet sich sodann zu seinem Haupt= 
gegenstand, d. i. zu dem noch hie und da in Ansehung 
des gemeinen Mannes geltenden Gesetze, kraft des= 
sen der Schwängerer, unter gewissen Umstanden, 
durch amtliche Gewalt zur Heyrath gezwungen wird. 
Wider 
Vortage. ULs 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte 
Unesstats und
	        
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