184 Ueber die Verbind einer Fürstl. Bedien=
kannt werden würde, und die Eltern des Herrn
Grafen solche nicht zugeben wollten. N. 7. ist
ein Zeugniß des Pfarrers Köhler zu Blasbach vom
24 Jun. 178 1 worinn er selbst die vollzogene Ko=
pulation für null und nichtig erklärt.
Allgemeine freymüthige Betrachtungen über die Verbin¬
dung einer fürstlichen Bedienung mit einer Reichs¬
städtischen Stimmverführung, und über das Verhal¬
ten des Wohllöblichen Reichsstädtischen Collegii bey
diesem Fall. Bey Gelegenheit des neuerlichen Vor¬
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falls von der Art. 1782. 32 S. in 4.
sod
Auszüge aus ältern und neuern Reichsverhandlungen:
Zum Beweis, daß verschiedene Dienstpflichten der Ver=
führung einer Stimme im löblichen Reichsstädtischen
Collegio so wenig, als in andern Reichs=Collegiis bey
allgemeinen Reichs=Versammtungen im Wege stehen.
1782. Monat April 20 S. in 4.
Zir holen, diese beyden Schriften nach, weil wir
bereits im l. B. S. 407 die Veranlassung
derselben erzählt haben. Der Jnhalt der erstern
Schrift ist dieser: Das Reichsstädtische Interesse
sey von dem der beyden obern Kollegsen verschieden.
Dieses könne sich äussern bey Ausubung der gesetz=
gebenden
Volage. UL
Max-Planck-Institut für
Universität
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europäische Rechtsgeschichte