Full text: Allgemeine juristische Bibliothek (Bd. 1, St. 1 (1781))

227 
Ankündig. künft. Bücher. 
bauerischen Corpore iuris nicht geleistet worden, 
wird auch in der Handschrift bald fertig seyn. 
Weidlichs Biogr. Nachr. I. Th. S. 69. 
Der Herr Regierungsrath von Senckenberg 
in Giessen will alle bisher noch ungesammelte Dis¬ 
sertationen seines sel. Vaters, aus dessen Handerem= 
plarien vermehrt und verbessert, mit der Lebensbe¬ 
schreibung und dem Bildnis desselben, auch einem 
Auf die 
Register begleitet, in 4to herausgeben. 
nächste Mich. Messe soll der erste Band erscheinen, 
auf welchen bey Krieger dem ältern zu Giessen mit 
10 Ggr. aufs Alphabet subscribirt wird. 
Auf Verlangen rücken wir folgende Nachricht an 
das Publikum ein: 
On unserm Zeitalter, wo Geistes=Aufklärung über= 
haupt und in der Staats=Kunst und Gesezge= 
bung insbesondere, Riesen=Schritte gethan hat, fehlt 
es uns auch nicht an philosophischen Schriften über 
die peinliche Gesezgebung; doch sinds nur einzelne 
Abhandlungen, die meist die Moralität der Verbrechen 
überhaupt, zum einzigen Gegenstande haben. Wer 
aber weiß, welche wohlthätige Folgen schon auch diese 
hatten, welche Revoluzion alleine Bekkarias bekann¬ 
ter Traktat würkte, wer die Unvollständigkeit unsrer 
peinlichen Gesezgebung kennt, weiß, in welchen Nebel 
schwankender Säze, unphilosophischer Meinungen, 
Vourtheile und Irrthümer auch dieser Rest gehüllt 
ist, — dem muß der Versuch einer philosophischen 
Revision der ganzen peinlichen Gesezgebung, ein 
Werk das zugleich die Meinungen aller einzelnen 
Philosophen und Rechtslehrer sammlet und prüft, 
will= 
Volage. ULS 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte 
Unversitats
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer