Kuͤrzere Anzeigen neuer Schriften. 205
neuen Auflage bestimmten Exemplare beygeschrieben
hatte. Diese Vermehrungen bestehen darinnen,
daß einzelne Lesarten hie und da berichtigt, Stel¬
len, in welchen sich vorher oft kaum ein Sinn er¬
rathen ließ, vollkommen deutlich gemacht, und ei=
nige Ergänzungen die Baluze selbst gefunden hat¬
te, mitgetheilt werden. Die Zusätze des Hn von
Chiniac berichtigen meistens einzelne chronologi¬
sche oder historische Punkte, und sind eben so, wie
Sirmonds Scholien von der Arbeit des Baluze un¬
terschieden. Der Verwirrung, welche durch die in
den folgenden Theilen zu erwartende Supplemente
entstehen könnte, wird durch ein chronologisches
Register abgeholfen werden. Der Herausgeber
verspricht in den beyden folgenden Bänden alle zum
Staatsrecht gehoͤrige Documente bis auf die Zei¬
ten der Kapetinger zu sammlen, damit dieses Werk
als Prodromus der grossen Sammlung der köni¬
glichen Edikte könne angesehen werden. Die gros=
se Baluzische Vorrede enthält eine sehr gute Ge=
schichte der Kapitularien, ihrer Abfassung, ihres
gesetzlichen Ansehens und nach mancher Rücksicht
also auch eine Geschichte der königlichen Macht in
Kirchensachen. Dieser ist zum Besten unlateinischer Le=
ser eine französische Uebersetzung beygefügt worden.
Noch ein Vorzug dieser Ausgabe ist ein kleines
Fragment einer von Baluze für sich selbst aufge=
setzten Lebensbeschreibung, und ein vollständiges
Verzeichnis der Schriften dieses Gelehrten, unter
welchen auch diejenigen angezeigt sind, zu welchen
man von Baluze so gesammelt fand, daß sie gros-
sentheils
Volage ULE
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte
Unesstats und e