Full text: Allgemeine juristische Bibliothek (Bd. 1, St. 1 (1781))

184 Deduktions=Bibl. v. Teutschl. 3r Band. 
übernommen hat, wenn er auch gleich nicht ver¬ 
mittelst einer so ausgebreiteten Korrespondenz, als 
wie sein Vorgänger hatte, so schnell dasselbe zu vol= 
lenden, oder alle Artikel so vollständig zu liefern 
im Stande ist, als jener es vielleicht hätte thun 
können. Wenn diejenigen Gönner und Freunde 
dieses Jnstituts, welche ihm bisher wichtige Bey= 
träge zu demselben geliefert oder ihn mit derglei¬ 
chen künftig zu versehen, versprochen haben, das= 
selbe ferner unterstützen, und auch die neue Bey¬ 
hülfe anderer dienstfertiger Männer hinzukommt, 
so ist ein glücklicher Fortgang desselben gewiß zu 
hoffen. 
Den Jnhalt des gegenwärtigen Bandes ma= 
chen folgende Gegenstände aus: die Fortsetzung 
der Reichsritterschaftlichen Deductionen von H bis 3 
(der einzige Artikel, den der ehmalige Herausge= 
ber fast ganz zum Druck fertig hinterlassen hatte,) 
die gefürstete Reichsabtey Quedlinburg, die 
Reichsstadt Lindau, die Fürstl. und Gräfl. Häu= 
ser Lowenstein- Wertheim, das Stift Luͤbeck 
das Stift Fulda, das Stift und die Stadt 
Worms, die Grafen zu Sayn=Wittgenstein 
und Hohenstein, die Reichsstadt Frankfurt, die 
Fürsten zu Ostfriesland / die Jülich=Clev= und 
Bergische Succeßion, das Burggrafthum, Erz¬ 
stift und Herzogthum Magdeburg (welche drey 
letzten Artickel wegen ihrer Verbindung mit der zu¬ 
nächstfolgenden ansehnlichen Reihe der Branden¬ 
burgischen Schriften hier einen Platz erhalten haben) 
und 
Votage ULE 
Max-Planck-Institut für 
Universitäts 
europäische Rechtsgeschichte 
DF
	        
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