184 Deduktions=Bibl. v. Teutschl. 3r Band.
übernommen hat, wenn er auch gleich nicht ver¬
mittelst einer so ausgebreiteten Korrespondenz, als
wie sein Vorgänger hatte, so schnell dasselbe zu vol=
lenden, oder alle Artikel so vollständig zu liefern
im Stande ist, als jener es vielleicht hätte thun
können. Wenn diejenigen Gönner und Freunde
dieses Jnstituts, welche ihm bisher wichtige Bey=
träge zu demselben geliefert oder ihn mit derglei¬
chen künftig zu versehen, versprochen haben, das=
selbe ferner unterstützen, und auch die neue Bey¬
hülfe anderer dienstfertiger Männer hinzukommt,
so ist ein glücklicher Fortgang desselben gewiß zu
hoffen.
Den Jnhalt des gegenwärtigen Bandes ma=
chen folgende Gegenstände aus: die Fortsetzung
der Reichsritterschaftlichen Deductionen von H bis 3
(der einzige Artikel, den der ehmalige Herausge=
ber fast ganz zum Druck fertig hinterlassen hatte,)
die gefürstete Reichsabtey Quedlinburg, die
Reichsstadt Lindau, die Fürstl. und Gräfl. Häu=
ser Lowenstein- Wertheim, das Stift Luͤbeck
das Stift Fulda, das Stift und die Stadt
Worms, die Grafen zu Sayn=Wittgenstein
und Hohenstein, die Reichsstadt Frankfurt, die
Fürsten zu Ostfriesland / die Jülich=Clev= und
Bergische Succeßion, das Burggrafthum, Erz¬
stift und Herzogthum Magdeburg (welche drey
letzten Artickel wegen ihrer Verbindung mit der zu¬
nächstfolgenden ansehnlichen Reihe der Branden¬
burgischen Schriften hier einen Platz erhalten haben)
und
Votage ULE
Max-Planck-Institut für
Universitäts
europäische Rechtsgeschichte
DF