Full text: Allgemeine juristische Bibliothek (Bd. 1, St. 1 (1781))

Reinholds Geometria forensis, I. Th. 179 
§. 148 Zus. 5 heist es „Da die Grundli= 
nien und Perpendikularhöhen die Flächen (Parallelo¬ 
grammen) oder Triangel nur vermehren oder vermin¬ 
dern, bey gleichen Umständen aber immer gleiche Figu= 
ren bleiben, so wird man begreifen, daß, weil eine 
schräge Linie einen Berg vorstellen kann, dasjenige, 
was perpendiculär stehet oder wächset, nach der 
Grundlinie müsse beurtheilt werden „Wir begreif¬ 
fen nicht, wie das aus den angefuͤhrten Gruͤnden er= 
helle. Wahr ist freylich der Satz, daß auf Ber= 
gen nicht mehr wachsen kann, als auf dem flachen 
Boden, den der Berg einnimt, wachsen wurde, 
aber ganz anders muß er erwiesen werden, als es 
der Verf. thut. Prämissen und Schlußfolge, sind in 
seinem Beweise nicht im geringsten zusammenhän¬ 
gend — Dergl. Schlüsse finden sich mehrere in dem 
Buche. 
Nun auch einiges aus der körperlichen Geome= 
trie §. 186 „Wenn sich eine geradlinigte Figur 
an einer Linie herunter bewegt — so erzeugt sie einen 
prismatischen Körper,Dies kann nicht geschehen, 
wenn sich die Figur nicht parallel herunter bewegt, 
und ein gewisser Punkt ihres Umfanges nicht im¬ 
mer in einer und derselben geraden Linie bleibt. 
Der Beweiß des 194 5 thut dem Lehrsatze gar kein 
Genuge — Ueberhaupt was auch in den folgenden 
Zusätzen von gleich dicken Koͤrpern gesagt wird, 
könte Anfänger zu Jrrungen verleiten; warum ge= 
braucht der V. nicht lieber die Wörter Parallelepi= 
pedum, Prisma? 
M2 
§. 198. 
Vortage: ULS 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte 
Uneritats
	        
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