europäische Rechtsgeschicl
fen duͤrfe: so hat der Herr Verleger sich mit
den Verfassern resolviret. Jhnen auch hierinnen -
zu gratificiren. Es wird also hier
mit dieser neuen Einrichtung der Anfang
gemacht, und soll auch künftig hin, G. G.
also continuiret werden: wobey die Verfasser -
ihre vorige Methode in allem beybehalten, -
auser, daß sie nebst den neuesten,
auchalte/ gute, und von beruͤhmten Maͤnnern -
gehaltene Dissertationes auszuziehen
Willens sind: wobey sie sich aber an keine
Rang=Ordnung der Herren Præsidum
binden, sondern dieselben nach den Jahren,
in welchen sie gehalten worden, rangiren
werden/ und sich im uͤbrigen der Her
ren Liebhaber Wohlgewogenheit -
ferner bestens
empfehlen.