868 | 516 1881.
AMESIUS Lib. 5. c. 54. num. 7. de conscientia.
Hast du nun gleich den weltlichen Richter
belogen / weil er dir nicht ins Hertze sehen / und
deine Lügen wissen kan. Meynest du denn auch /
daß du GOtt hast belogen? Höre / du falscher | |
Schwerer / wie GOttes ernstes Gebot lautet:
Du solst nicht falsch schweren / bey meinem
Nahmen / und entheiligen den Nahmen
deines GOttes; denn ich bin derERR.
Hier hörest du / daß GOtt / der allsehende / der
allwissende / der allgerechteste GOtt befiehlet:
1. Du solst nicht falsch schweren / und das
ist die grosse Suͤnde wieder die erste Tafel des
Gesetzes GOttes / und des darinnen enthalte=
nen andern Gebots: Du solst den Nahmen
deines GOttes nicht mißbrauchen.
2. Befiehlet GOtt: Du solt den Nahmen
deines GOttes nicht entheiligen. d. j. und
heisset / entheiligen / den heiligen Nahmen Got=
tes / wenn du GOtt den gerechten und gewissen=
hafften Richter / als einen Zeugen deiner Lü=
gen zu beschoͤnen anruffest. Und damit GOtt
dich von solchem sündlichen und verdamlichen
Laster abhalten möge / so setzet er hinzu:
3. Denn ich bin der HErr. d. i. Jch biy
der all sehende / all gegenwertige / allwissende / ge=
wissenhaffte/ untadelhaffte Richter/ der da prüf¬
fet Hertzen und Nieren; und obgleich dein
falsch=geschworner Eyd vor der Welt und dem
Richter auf eine Zeitlang verschwiegen bleibet /
so ist er mir / als dem allwissenden GOtt und ge=
rechten Richter / bekannt / der das Gute beloh=
net /
Max-Planck-Institut für
DE
europäische Rechtsgeschichte