Full text: Quaestionum Sabbathinarum Decisiones Singulares ([Vol. 1,] Th. 7 (1705))

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Hätten Adam und Eva den Apffel dem P= | | 
redieße nicht vorgezogen / sondern das Para= 
dieß höher / denn den Apffel geschätzet / so wä= 
ren sie nicht daraus gestossen worden; aber ihr 
freyer Wille hintertriebe den ersten Befehl 
GOttes / daß welcher Tages sie von den 
Fruͤchten des verbotenen Baumes essen 
wuͤrden/ sie des Todes sterben solten. Gen. 
1. Also folget hier Titius seinen eigenen Wil= 
len / er weiß wohl / daß er das Geld von Cajo 
erborget / er weiß wohl / daß er solches zu sei= 
ner höchsten Noth verlangt / er weiß wohl / daß 
er es wieder zu bezahlen versprochen / aber sein 
böser Vorsatz / daß er es nicht wieder bezahlen 
will / treibet ihm zum Meyneyd. 
Und ob nun wohl Cajus, Titium, wegen des 
begangenen Perjurii nicht belangen kan. Cum 
causa juramento judiciali semel decisa per con¬ 
trarias probationes retractari non possit. LI. C. 
de Reb. Cred. & jurejur. nee contra praestitum 
juramentum judiciale probationes in Contra¬ 
rium, admittuntur CONSTIT. ELECT. AUG. 
XV. P. D BARTH. in l. si Duo 13. F. idem ff. de 
juresur. ALB. BRUNNEM. Cons. 89. num. 5. 
RICHT. P. II. Cons. 15. n. 52. etiamsi quis in 
alio ludicio & nova instituta actione Contra¬ 
rium eius, quod juratum est, probare velit. I9. 
ff. de jurejur. 
So fraget sichs nun / 
III. Ob denn sonst kein Mittel zu ersin- 
nen / daß Titius wegen des begangenen Per¬ 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte 
DF
	        
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