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ist gewesen expressa, signo & actu aliqvo fa¬
miliaritatis declarata, v. g. Wann Titius zu
Cajo. als er den Hut ab gezogen / gesaget: Sein
Diener / mein Herr; oder Cajus hat Titium ge¬
grüsset / Ticius hat ihn gedancket. gl. in l. 11. §. .
f. de Injur.
(2.) Währenden Proces aber / so die Remis-
sio geschiehetist abermahls zusehen / ob sie ge=
schehen
1.) Proprio motu, & ultro, vonfreyen
Stücken / und Willen / so wäre sonderzweiffel
der Injurien-Process auffgehöben / und die In-
jurien erloschen; sonderlich / wenn die remissio
geschehen expresse, und mit deutlichen Wor=
ten / oder andern freundlichen Gebaͤrden und
Zeichen. §. 12. Inst. de Injur. & d. 1. u. it. gl. in
verb. desfimil. ad d. §. Inst. b.r. CARPZ. P. IV.
c. 46. def. 8. ubi prae judiciren.
Ware aber die Remissio geschehen
2.) ex causa necessitatis & honestatis, wenn
er es unumgänglich nicht vermeiden kan /e. g.
soer zu einem Convivio mit seinem Gegen¬
theil geladen wuͤrde / bey welchen et unvermuth¬
lich seyn müste / und dieser brächte es ihme zu
daß er also wegen so vieler anwesenden Gaste/
den Trunck nicht abschlagen könte / sondern an=
nehmen muͤste / oder / wie hier / weil Cajus mit
einem Doctore gegangen / Titius vielmehr in
regard des anwesenden Doctoris den Hut
ab=
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte