Full text: Quaestionum Sabbathinarum Decisiones Singulares ([Vol. 1,] Th. 3 <2. Aufl.> (1705))

(249. 
ist gewesen expressa, signo & actu aliqvo fa¬ 
miliaritatis declarata, v. g. Wann Titius zu 
Cajo. als er den Hut ab gezogen / gesaget: Sein 
Diener / mein Herr; oder Cajus hat Titium ge¬ 
grüsset / Ticius hat ihn gedancket. gl. in l. 11. §. . 
f. de Injur. 
(2.) Währenden Proces aber / so die Remis- 
sio geschiehetist abermahls zusehen / ob sie ge= 
schehen 
1.) Proprio motu, & ultro, vonfreyen 
Stücken / und Willen / so wäre sonderzweiffel 
der Injurien-Process auffgehöben / und die In- 
jurien erloschen; sonderlich / wenn die remissio 
geschehen expresse, und mit deutlichen Wor= 
ten / oder andern freundlichen Gebaͤrden und 
Zeichen. §. 12. Inst. de Injur. & d. 1. u. it. gl. in 
verb. desfimil. ad d. §. Inst. b.r. CARPZ. P. IV. 
c. 46. def. 8. ubi prae judiciren. 
Ware aber die Remissio geschehen 
2.) ex causa necessitatis & honestatis, wenn 
er es unumgänglich nicht vermeiden kan /e. g. 
soer zu einem Convivio mit seinem Gegen¬ 
theil geladen wuͤrde / bey welchen et unvermuth¬ 
lich seyn müste / und dieser brächte es ihme zu 
daß er also wegen so vieler anwesenden Gaste/ 
den Trunck nicht abschlagen könte / sondern an= 
nehmen muͤste / oder / wie hier / weil Cajus mit 
einem Doctore gegangen / Titius vielmehr in 
regard des anwesenden Doctoris den Hut 
ab= 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer