Full text: Quaestionum Sabbathinarum Decisiones Singulares ([Vol. 1,] Th. 3 <2. Aufl.> (1705))

(200. 
kan / solche aber hernach absonderlich in gute 
nicht wiederholet; 
Jn solchen Fall soll keinesweges auff des 
Richters Versprechen gesprochen werden / im | 
putet enim sibi Reus, qvod tali promissioni 
credidit. 
Oder 
2.) Ob er auff sothanes Versprechen sei n | 
Geständniß freywillig wiederholet / 
Auff solchen Fall solle nach Beschaffenheit 
des Verbrechens / und Ordnung der Rechte 
darauff gesprochen werden. 
Was aber 
(2.) Das Versprechen der Linderung 
der Straffe betrifft / so erstrecket sich solche 
nur auff diejenigen Straffen / welche Leib und 
Leben nicht afficiren / dergleichen ist die Landes= 
Verweisung und Geld=Straffe / in welchen 
Fall der Richter die versprochene Linderung der 
Straffe zu halten schuldig. cf. BERLICn. P.I. 
decis. 61. n. 5. & PHILIP. ad 3. decis. Elect. 91. n. 
45. 46. 
CASUS XXVI. 
ritius, ein überaus kluger und ver¬ 
ständiger Mensch / welcher sehr viele 
Lande durchreiset / und dahero nicht nur 
derselben Sprachen kundig und gelehrt / 
sondern auch uber diß ein Sinnreicher/ 
inven¬ 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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