Full text: Quaestionum Sabbathinarum Decisiones Singulares ([Vol. 1,] Th. 3 <2. Aufl.> (1705))

190. 
chet der Richter / daß der Dieb Sem- 
pronius, den begangenen Diebstahl 
gestehet. 
Qu. Ob / wenn ein Richter einem 
Delinquenten die Linderung der 
Straffe verspricht / damit er die 
That gestehen solle / solches zu 
halten verbunden? 
Jese Frage theilet sich von sich selbst in 
2. absonderliche Fragen / deren die 
1. Ob einem Richter zugelassen / mit 
Verheissung des Erlasses / oder doch nur Min= | | 
derung der Straffe / das Geständniß des ver= | | 
übten und beschuldigten delicti von Deliquen- 
ten oder Inqvisiten zu erhalten? 
2. Ob ein Richter / wenn er auff solche Arth 
den Inquisiten die Bekäntniß dieser verübten 
That erhalten / seinem Versprechen nachzukom= | | 
men / und die Straffe entweder gäntzlich zuer= 
lassen / oder doch zum wenigsten zu lindern / sol= 
ches zuhalten schuldig / und verbunden? 
Auff die Erste Frage nun, | | 
1. Ob einem Richter zugelassen / mit 
Verheissung des Erlasses / oder doch nur 
Minderung der Straffe / das Geständ= 
niß 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte 
DFC
	        
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