190.
chet der Richter / daß der Dieb Sem-
pronius, den begangenen Diebstahl
gestehet.
Qu. Ob / wenn ein Richter einem
Delinquenten die Linderung der
Straffe verspricht / damit er die
That gestehen solle / solches zu
halten verbunden?
Jese Frage theilet sich von sich selbst in
2. absonderliche Fragen / deren die
1. Ob einem Richter zugelassen / mit
Verheissung des Erlasses / oder doch nur Min= | |
derung der Straffe / das Geständniß des ver= | |
übten und beschuldigten delicti von Deliquen-
ten oder Inqvisiten zu erhalten?
2. Ob ein Richter / wenn er auff solche Arth
den Inquisiten die Bekäntniß dieser verübten
That erhalten / seinem Versprechen nachzukom= | |
men / und die Straffe entweder gäntzlich zuer=
lassen / oder doch zum wenigsten zu lindern / sol=
ches zuhalten schuldig / und verbunden?
Auff die Erste Frage nun, | |
1. Ob einem Richter zugelassen / mit
Verheissung des Erlasses / oder doch nur
Minderung der Straffe / das Geständ=
niß
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
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