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richte bestätigen mögen. Solche und dergleichen
Richternennet OLDEKOP. Crudeles Homici-
das, welchen mit einer Hand voll Blutes sehr
viel gedienet ist / diesen stellet ietzt angezogener
OLDEKOP. ein richtig Prognosticon: se propte¬
rea in extremi Dei extremo DEI judicio, o¬
mnium Christianorum Advocato supremo
carituros, partem cum Juda & Cain habituros,
ac proinde aeterno gehennae supplicio affe¬
ctum iri. Obs. crim. 4. Tit. 1.n.9. Hinc non abs
re Praetor Edicto suo haec verba inseruit: Si nan
habebunt Advocatum, ego dabo. l. 1. §. 4. ff.de Po¬
stul. Woraus denn nun allenthalben sattsam
und zur Gnüge erscheinet / daß ein Advocat eines
Delinqventen und Inqvisiti Defension, wenn
es auch gleich / wie in Nostro casu, eine notori-
sche That ist / mit guten Gewissen über sich neh=
men kan; so ferne er nur den Entzweck seiner
defension richtet auff GOtt / die heilsame Ju-
stiz, und des Inqvisiti besten / nicht aber zu Ver=
drehung der Sache angesehen ist. l. 14. §. 1. C.
de Judic. dadurch er zweiffels=frey wider GOtt /
und die heilsame Justiz sündigte / sein Gewissen
verletzete / und deßwegen höchst straffens=
würdig zuachten wäre. Unterstehet sich doch
ein Medicus vermöge seiner Pflicht / und nach
seinem Gewissen auch die aller desperateste
Kranckheit zu curiren / er thut dabey sein Be=
stes / gebrauchet die dienlichsten und heilsamsten
Medi¬
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte