Full text: Quaestionum Sabbathinarum Decisiones Singulares ([Vol. 1,] Th. 9 (1705))

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Ob das Spielen mit der Charte zuge= 
lassen? 
Wiewohl nun viele in denen Gedancken 
stehen / es seye nicht recht und zuläßlich / daß 
man sich zusammen setze und spiele / so wohl 
mit Charten / Würffeln / Bretspiel / und an= 
dern dergleichen Arten. 
Jn Erwegung / 
1. Der Mensch nicht zum Spielen/ son= 
dern zur Arbeit geschaffen / nicht Wohllast zu 
treiben / sondern was nützliches und nöthiges 
zu verrichten. Und solches Spielen nur sein 
Absehen habe 
2. Den andern zu betrügen und um das 
Seine zu bringen / andere Ungelegenheiten / 
so daraus entstehen / voritzo zu geschweigen. 
Welches alles so wohl nach den Göttlichen 
als auch Natürl. und Weltlichen Recht ver= 
bothen. Gen. 3. 19. Deuter 5. 13. §. 1. last. 
de Oblig, qva ex delict. l. 14. pr. ff. de Condict. 
Indebit. t. t. ff. de Aleator. & t. t. C. de Alee 
lusu. 
Weil aber des Menschen sein Gemüth 
dergestalt beschaffen / daß es unmoglich alß 
stets mit Arbeit beladen seyn kan. Cum ani- 
mus gravitate rerum qvotidie agendarum 
qvodammodo elangvescat, & qvasi torpedi¬ 
ne sopitus jaceat. Dahero es je zuweilen eine 
Ruhe suchet / damit die abgematteten Kräffte 
wiederum ergoͤtzet/ und die unruhigen Ge¬ 
dancken in etwas zerschlagen werden mogten/ 
hinc proverbium? Stare diu nescit, qvod 
non 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte 
DFC
	        
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