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Ob das Spielen mit der Charte zuge=
lassen?
Wiewohl nun viele in denen Gedancken
stehen / es seye nicht recht und zuläßlich / daß
man sich zusammen setze und spiele / so wohl
mit Charten / Würffeln / Bretspiel / und an=
dern dergleichen Arten.
Jn Erwegung /
1. Der Mensch nicht zum Spielen/ son=
dern zur Arbeit geschaffen / nicht Wohllast zu
treiben / sondern was nützliches und nöthiges
zu verrichten. Und solches Spielen nur sein
Absehen habe
2. Den andern zu betrügen und um das
Seine zu bringen / andere Ungelegenheiten /
so daraus entstehen / voritzo zu geschweigen.
Welches alles so wohl nach den Göttlichen
als auch Natürl. und Weltlichen Recht ver=
bothen. Gen. 3. 19. Deuter 5. 13. §. 1. last.
de Oblig, qva ex delict. l. 14. pr. ff. de Condict.
Indebit. t. t. ff. de Aleator. & t. t. C. de Alee
lusu.
Weil aber des Menschen sein Gemüth
dergestalt beschaffen / daß es unmoglich alß
stets mit Arbeit beladen seyn kan. Cum ani-
mus gravitate rerum qvotidie agendarum
qvodammodo elangvescat, & qvasi torpedi¬
ne sopitus jaceat. Dahero es je zuweilen eine
Ruhe suchet / damit die abgematteten Kräffte
wiederum ergoͤtzet/ und die unruhigen Ge¬
dancken in etwas zerschlagen werden mogten/
hinc proverbium? Stare diu nescit, qvod
non
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
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