Full text: Quaestionum Sabbathinarum Decisiones Singulares ([Vol. 1,] Th. 9 (1705))

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leine / oder zu Fuße / sondern mit noch etlichen 
mehr / ja wohl gar mit Pferden in den Gast= 
Hof sich einlegete/ der Schuldner sie aller¬ 
seits allda herrlich tractiren lassen muste / und 
dergestalt mehr Schaden und Schuld / zu ge¬ 
schweigen viel Unrath verursachet wurde/ 
der Glaͤubiger aber deßwegen desto weniger 
zur Zahlung gelangete / weil der Schuldner 
dadurch in noch grossere Kosten und Schul= 
den gerieth / so ist auch solches uͤble Vorneh¬ 
men endlich von Käyser Rudolpho II. abge¬ 
schaffet / und verbothen worden / wie solches 
erhellet in angezogener Policey=Ordnung 
Carol V. von wucherlichen Contracten 20. 
&. Const. Elect. Aug. XX. P. II. 5. Wir wol= 
len aber das Einreiten und Leisten in Her= 
bergen gäͤntzlich verbothen haben / additis 
rationibus Andere mehr Arthen den 
Schuldner zu der Zahlung desto eher zu 
zwingen / waren auch vor diesen 
(3) das Pactum de Sistentia Debitoris, 
de qvo DAN. MOLLER. Lib. III. semestr. c. 
30. n. 6. Item 
(4) Constitutum Possessorium, ef. 
TIRAQVELL. singul. Tract. de Constitut. 
Poss. & COLER. Proc. Exerc. P. I. c. 10. n. 
150. Welche aber alle theils wegen der 
Grausamkeit / theils wegen der nicht erfolg¬ 
ten Zahlung Unmoglichkeit gaͤntzlich abge¬ 
schaffet / und heute zu Tage der Schuld= 
Thurm 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschic
	        
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