Das XI. Raisonement
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§. 29.
Endlich wie Romulus schon angefangen
hatte, seinen Buͤrgern eine Furcht vor denen
Göttern einzuprägen, also war es bey denen
gewissenlosen Zeiten des Numæ noch viel nö=
thiger. Dannenhero suchte Numa villig wie
er denen Roͤmern einem Respect vor denen sicht=
baren Straffen GOttes worunter die Erschla= | |
gung vom Donner mit gerechnet wurde, machen
mochte. Zu welchem Ende er das Gesetze auf=
setzte, daß man einen solchen nicht aufheben
noch begraben solte, nur damit er ihm ein
Grauen und Schrecken vor solcher Straff | |
machete.
§. 30.
Und so verhielt sichs mit der Jurispru-
dentz unter dem Numa. Solch Zunehmen und
Abnehmen hat sie unter ihm gehabt. Auf
solche Art hiengen die Gesetze mit seinem
Staats Interesse zusammen, welches zu wis=
sen allerdings einen guten Nutzen im Ver=
ständnüß derer Justinianischen Rechte hat.
10r t 1080 030 101
Das XI. Raisonement.
Von denen Reliquien des Testa=
ments peraes und libram in denen Justinia¬
nischen Rechten.
§.1.
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Max-Planck-Instittut für
Unvestätsbichek
Greifswald
europäische Rechtsgeschichte