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Federfechter.
demnach nothwendig mancherley Mittel, baa¬
ren Aufwandes und allerhand Vergeltungen
sich bedienen, auch viele andere Gefaͤlligkeiten
denenselben erweisen, ehe ihm selbige abschrift¬
lich mitgetheilet, oder, welches er am innig¬
sten wuͤnschet, deren wahre Originalien vor¬
gezeiget, oder sonst, aus ergangenen gerichtli¬
chen Acten und Protocollen, glaubwuͤrdige
Nachrichten verabfolget werden. Finden
sich doch wohl auf Universitaͤten so unfreund¬
liche, neidische oder geitzige Gelehrte, welche
mit Communication derer besitzenden, ihnen
nichts nuͤtzenden, anderen aber sehr dienlichen,
alten oder neueren Urkunden eher nicht her¬
ausruͤcken, noch diese denen darum ansuchen¬
den Liebhabern zukommen lassen wollen, bis
ihnen dafuͤr ein niedertraͤchtiges Gratial ge¬
geben, und wohl zugleich versprochen wor¬
den, daß selbige keineswegs gedruckt, oder
doch wenigstens die Nahmen der Orte und
Personen aussengelassen werden sollen. Nicht
nur eintzele Rechts-Consulenten, welchen das
ungefehre Gluͤck begegnet, daß sie Informate
und andere Gutachten vor reichliche Beloh¬
nung ausfertigen muͤssen, sondern auch
Rechts=Collegia finden allerhand Bedenck=
lichkeiten, ihre Ausarbeitungen anderen mitzu¬
Jene ofters wegen der Ueberzeu¬
theilen.
Dd 3
gung,
—
NIVERSIT
Max-Planck-Institut für
UNIVERSITÄT
DFG
europäische Rechtsgeschichte
TÜBINGEN