Full text: ¬Der Curieuse Juriste, welcher seine Gedancken über einige Lehr-Sätze aus denen Geist- und Weltlichen Rechten eröffnet, solche nach der Wahrheit und Vernunfft beurtheilet und Denen gelehrt- und ungelehrten Liebhabern der Rechte mittheilet (Comm. 2 (1745))

des Worts Pfaff, vornemlich rc. 103 
tretten, fur ihnen das Wort fuͤhren, und uͤber¬ 
haupt die Formalitaeten und Fatalien, oder 
Termine beobachten, und den gantzen Proceß 
in der behöͤrigen Ordnung besorgen; die Ad¬ 
vocati dargegen hauptsaͤchlich die Materien 
tractiren, die Schrifften stellen, und was so¬ 
wohln quoad Materialia, als Formalia Rech¬ 
tens ist, an die Hand geben: So ist jedennoch 
denenjenigen, welche jemals bey denen Reichs¬ 
oder andern Gerichten etwas zu thun gehabt, 
mehr als zu wohl bekannt, wie oͤffters eine Per¬ 
son die Stelle eines Advocati und Procurato- 
ris zugleich vertritt. 
6. 1V. 
Wie die Procuratores und Advocati bey 
denen Roͤmern beschrieben wurden, ist ebener¬ 
massen bekannt, und aus allen Compendiis 
Juris zu ersehen. Nemlich diese waren nichts 
anders, als solche Personen, welche einer Par¬ 
they Verlangen vor dem Gericht vorstellten, 
und des Gegentheils Vorbringen contradicir¬ 
ten: d) die Procuratores aber, so anderer Per¬ 
sonen Negotia auf Befehl des Herrns zu ad¬ 
ministriren uͤber sich genommen, e) und wa¬ 
ren von denen Defensoribus oder Vertrettern 
dessentwegen unterschieden, weilen diese der 
Beklagten Handlung ohne vorherigen Befehl 
über sich genommen. f) 
d) L. 1. 
6 4 
Vortager 2 
— 
Max-Planck-institut für 
DISLIOTHER 
HEIDELBERG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer