Volltext : Litterarische Annalen der Rechtswissenschaften (Bd. 1 = St. 1-5 (1798/99))

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Der  Herr  geheimde  Justizrath  Klein  in
Halle,  und  Herr  Hofrath  Kleinschrod  in  Würzburg -
  haben  einen  Preiß  von  50  Rthlr.  auf  die
beste  Beantwortung  der  Frage  ausgesetzt:
In  wie  fern  läßt  sich  eine  außerordentliche
Strafe,  welche  nicht  bloß  als  Sicherheitsmittel, -
  sondern  als  eigentliche  Strafe  erkannt
wird,  rechtfertigen?  und  wenn  dieses  nicht
möglich  ist,  welches  Mittel  kann  man  an  deren -
  Stelle  setzen,  um  auf  der  einen  Seite
das  gemeine  Wesen  gegen  listige  oder  hartnäckige -
  Verbrecher  und  auf  der  andern  die
ohne  ihre  Schuld  Verdächtigen  gegen  den
Eigendünkel  und  die  Willkühr  des  Richters
zu  schützen?
Die  Abhandlungen  müßen  vor  dem  1  Aug.
1799.  postfrei  eingesendet  werden.  Der  Herr
Kammergerichtspräsident  von  Kircheisen  in
Berlin  hat  auch  das  Richteramt  mit  uͤbernommen. -

Druckfehler.
Zeile  13.  statt  Schoini  lies  Schoene.
Seite  437.
Porussii  lies  Borussii.
14.
daselbst
—  Baalzow  ltes  Paalzow.
15.
—
0
Vorlage:
LBMV
Max-Planck-Institut  für
Günther  Uecker
europäische  Rechtsgeschichte
DFG
            
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