Volltext : Rehberg, August Wilhelm: Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland

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servi  pour  racheter,  donneraient  aujourd'hui
leurs  proprietés  à  rente  foncière,  si  la  législation ¬
  les-y  autorisait.*
Aus  dem  Kampfe  derer,  die  eigensinnig  bey
den  Grundsätzen  der  Revolution  beharrten,  mit
dem  dringenden  Bedürfnisse  des  Landes  und  des
Volks,  ist  eine  Gesetzgebung  über  diesen  Gegenstand ¬
  entsprungen,  die  in  sich  selbst  widersprechend
ist.  Tronchet,  der  Feind  aller  Grund-Rente,
hatte  erklärt,  es  sey  ihr  wesentlich,  daß  sie  nicht
abkäuflich  sey,  und  wollte  sie  ganz  proscribiren.
Man  konnte  ihrer  aber  nicht  entbehren.  Sie
ward  also  beybehalten,  aber  abkäuflich  erklärt.
Jedoch  gesteht  der  nehmliche  53oste  Artikel  den
Partheyen  zu,  Bedingungen  der  Ablösung  zum
voraus  festzusetzen,  dafern  sie  nur  keine  längere
als  dreyßigjährige  Unablöslichkeit  enthalten.  Sonach ¬
  hätte  es  also  der  Verleiher  in  seiner  Macht,
den  Loskauf  durch  die  Bedingungen  zum  voraus
zu  erschweren,  oder  unmöglich  zu  machen.  Da
indessen  im  6ten  Art.  des  Code  Napoleon  alle
*)  Motifa  T.  3.  p.  143.
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