Volltext : Juristische Bibliothek (Bd. 2 = St. 1-4 (1790))

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sur  lés  loix  criminelles  etc.
Der  Verf.  geht  nun  von  S.  45  an  die  einzelnen
Verbrechen  durch,  worauf  er  die  Todesstrafe  in  verschiedenen -
  Graden  setzt,  und  bringt  jedes  derselben
unter  einen  besonderen  Artikel.  Er  führt  dann  seine -
  Gründe  für  eine  solche  Besträfung  den  Umständen -
  nach  mehr  oder  weniger  weitläuftig  aus,  und  bezieht -
  sich  gewöhnlich  auf  Verordnungen  oder  Arrets,
die  dabei  zum  Grunde  liegen.  Die  im  Art.  2.  auf
Kirchenschänder  gesetzte  Strafe  scheint  mir  zu  hart,
da  eine  einfache  Todesstrafe  doch  noch  immer  einer
solchen  körperlichen  Verstümmelung,  wie  der  Verf.
hier  festsetzt,  nämlich  das  Verbrennen  der  Zunge  oder
Abhauen  der  Hand,  vorzuziehen  scheint.  Nicht  viel
gelinder  ist  dies  im  Art.  3.  für  diejenigen,  welche  einen
projektirten  Königsmord  nicht  anzeigen,  ohne  Einschränkung -
  bestimmte  Strafe  des  lebendigen  Verbrennens; -
  die  Strafe  der  Königsmörder  selbst  -écartelés -
  et  brülés  vifs  —  scheint  wohl  einen  Widerspruch -
  in  sich  zu  fassen.  Sehr  milde  ist  der  Verf.
mit  Recht  gegen  die  unschuldige  Familie  des  Thäters,
die  er  den  Gesetzen  zum  Schutz,  nicht  aber  zur  Strafe -
  empfiehlt.  —  Verrätherei  oder  Aufruhr  bestraft
er  mit  ewigem  Gefängniß,  oder,  so  fern  dadurch  jemand -
  am  Leben  oder  Vermögen  gelitten  hat,  mit
dem  Tode.  Spione  will  er  an  die  Souveräne,  deren -
  Unterthanen  sie  sind,  zurückgeschickt  wissen,  ausser -
  wann  gerade  mit  diesen  Krieg  geführt  wird,  in
welchem  Fall  sie  bis  nach  geschlossenem  Frieden  auf
eine  Festung  gesetzt  werden  sollen.
Die  in  mehreren  Verordnungen  auf  den  Duel
gesetzte  Todesstrafe  hält  der  Verf.  für  kein  so  wirksames -
  Gegenmittel,  als  wenn  mit  der  Herausfoderung
selbst  ein  Schimpf  verbunden  würde.  Er  setzt  daher -

Ff  3
Max-Planck-Institut  für
europäische  Rechtsgeschichte
DFC
            
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