Volltext : Allgemeine Bibliothek der neuesten juristischen Litteratur (Bd. 1, St. 2. 1786 (1787))

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40.
Gemeiner  Inhaeliv  Bescheid  des  K.  R.  K.  Gerichts -
  d.  d.  10.  Martii  1786.  die  Abschneidung -
  der  Frist=Gesuche  betreffend.  Wetzlar
1786.  3.  S.  in  4.
deil  sich  verschiedene  K.  G.  Prokuratoren  an  die
DVorschrift  des  am  13ten  May  vorigen  Jahrs
publizirten  gemeinen  Bescheides  wenig  gekehret  haben,
so  erfolgt  nun  der  weitere  gemeine  Bescheid,  daß  die
K.  K.  Gerichts=Prokuratoren  1)  nach  einmal  ergangenen -
  Präclusiv=Urtheilen  zu  Beibringung  der  präcludirten -
  Handlungen  weder  einige  weitere  Frist  zu  suchen
noch  die  Handlung  selbst  absque  reftitutione  ad  acta  zu
prodüciren,  wider  die  klare  Worte  Dep.  Absch.  de  1600.
§.  85.  C.  O.  C.  P.  3.  Tit.  10.  §.  10.  ferner  nicht  unterneymen, -
  sondern  2)  wenn  sie  contra  praeclusorias  aus
erheblichen  Ursachen  wirkliche  Restitutiones  nachzüsuchen
gedächten,  ihre  dießfallsige  Supplicas  zufolge  gedachten
Deput.  Absch.  §.  85.  et  138.  judicialiter  produciren
auch  3)  wo  nicht  etwa  evidens  impedimentum  perdurans -
  vorhanden  wäre,  die  präcludirte  Handlung  alsbald -
  mit  beilegen,  in  ihrer  Supplica  pro  restitutione
aber  4)  nicht  blos,  daß  ihre  Principalen  den  versäumten -
  Terminum  einzuhalten  wirklich  behindert  gewesen
sondern  eben  so  hauptsächlich,  daß  sie  auch  von  diesem
Hinderniß  früher  currente  adhuc  termino  die  schuldige
Anzeige  zu  machen  nicht  vermocht,  hinlänglich  bescheinigen, -
  sodann  5)  sich  zum  Ersatz  der  Kontumacial-Kosten, -
  und  Schäden  besag  K,  G.  O.  P.  3.  Tit.  41.  §.  1.
et
—
Max-Planck-iInstitut  für
Wssenschaftliche  Stadtbibiothek
DFG
europäische  Rechtsgeschichte
            
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