Volltext : Unpartheyische Critik über die neuesten juristischen Schriften (Bd 1 = St. 1-10 (1768/69))

quaedam  Iuridicae.
835
*..................
XV.
Phil.  Frider,  Ulrich  Dissertatio  iurid,  inaug,  de
differentiis  decimarum  secularium  et  ecelesiasticarum -
  in  Germania,  praesertim  de  iure  decimarum
Hassiaco.  Marburgi.  1769.  46  Seiten.
das  in  den  beyden  ersten  Abtheilungen  von
dem  Ursprunge  und  dem  Unterschiede
der  geistlichen  und  Layenzehnden  in
Deutschland  überhaupt  gesagt  wird,  sind  meistens
bekannte  Dinge,  die  man  theils  aus  Böhmers
Kirchenrechte,  theils  aus  des  jüngern  Herrn  Böhmers -
  in  Göttingen  schönen  Abhandlung  de  origine -
  et  ratione  derimarum  in  Germania,  theils  aber
aus  Estors  Deutscher  Rechtsgelahrheit  entlehn  |  |
hat.  Ich  bleibe  daher  nur  bey  der  dritten  Abtheilung -
  stehen,  wo  das  Heßische  Zehendrecht  vorgetragen -
  wird.
Schon  in  den  ältern  Zeiten  findet  man  in
Hessen  sowohl  geistliche,  als  Layenzehnden.  Mit
diesen  gieng  bey  der  Reformation  keine  Veränderung -
  vor,  jene  aber  wurden  kheils  zu  frommen
Stiftungen  verwendet,  theils  zu  den  Besoldungen -
  der  Kirchendiener  geschlagen.  —  Die  Landgrafen -
  haben  seit  dieser  Zeit  verschiedene  Verord¬Es -

nungen  wegen  der  Zehnden  ausgehen  lassen.
werden  deren  vierzehn  an  der  Zahl  nach  chronologischer -
  Folge  angegeben.  —  Personen,  die  in  Militar= -
 -

Max-Planck-Institut  für
s
Universität
Marburg
DFG
europäische  Rechtsgeschichte
            
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