Full text: Unpartheyische Critik über die neuesten juristischen Schriften ([Bd. 7 =] St. 61/70 (1776/78))

H. G. Scheidemantel 
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Personen, besonders in ihren Privatgeschäften, 
würkliche Unterthanen des Staats sind. — Der 
Principat ist eine wahre Gattung der Aristokra= 
tie, und giebt nur einem Vorsitzer vorzügliche 
Rechte, doch so, daß die nothwendige Gleichheit 
der Aristokratie nicht durch ein Uebergewicht geho¬ 
ben wird, wie z. E. die Dogen in Venedig und 
Genua. Vollkommen richtig. 
3) Von der Monarchie. Ein Reich, wo 
der Fürst nicht alle Majestätsrechte zugleich hat 
(imperium minus plenum) mochte ich nicht gerne 
S. 324. unter die Gattungen einer bloß einge= 
Es ist mehr; 
schränkten Monarchie zählen. 
es ist schon eine vermischte Regierungsform. 
S. 329. ist nur die grobe Gattung des Monar= 
chomachismus geschildert; die feinern Gattungen 
vermisse ich. — Die Erwerbungsarten der Mo= 
narchie sind S. 331. genau und vollständig geord= 
net. Ein neuer Monarch, heißt es, betritt die 
Stelle des vorhergehenden entweder mit Willen 
der Jnteressenten (adquilitio voluntaria), oder 
nicht (adquisitio necessaria). Das letzte kann 
sowohl bey erledigten, als bey besetzten Throne 
vorkommen, (nehmlich durch die Eroberung) und 
erstreckt sich auf das ganze Reich, oder nur auf 
einen Theil. (Jedoch erinnert der Herr Verfas= 
ser S. 333. gar gründlich, daß das Kriegsrecht 
nur die Befugniß, sich Unterthanen zu machen, 
die ausdrückliche aber oder stillschweigende Einwil= 
ligung des bisherigen Regenten oder des Volks 
erst die würkliche Regierung giebt). Der willi¬ 
ge 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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