Von Comitial=Angelegenheiten. 9
len rc. rc. welch alles und den mehrern In¬
halt die Anlag sub Num. 97 zu dem grüͤnd¬
lichen Beweis bezeuget.
Da nun Bürgermeistere und Rath von
der Zeit an gehoffet, und vornemlich zu
höchsterwehnter ihrer Churfürstl. Durch | |
Clemens August Herzogen aus Bayern
die unterthaͤnigst getroͤstliche und unentsinkli¬
che Hofnung gestellet, Hoͤchstdieselbe wuͤr¬
den nach Höchst=dero angestammt=Reichs=
ja Weltgepriesenen Großmuth und Gerech¬
tigkeits=Liebe nimmermehr zugeben, daß
wider diese Stadt mit neuerlichen Thaͤtlich¬
keiten, Arresten und Zuschlägen verfahren
werden solle, sondern vielmehr die Sachen
dahin einleiten, daß Dero vermeintliche
An= und Zusprüche der natürlichen Billig | |
keit, so Geist=als Weltlichen Rechten und
Reichs=Constitutionen, insonderheit obbe=
lobtem Vergleich gemaͤß, einem hochpreißli¬
chen Kammergericht zu hochrichterlichen Be¬
urtheil= und Entscheidung gerechtest anheim
gegeben und uͤberlassen werden.
So haben wir gleichwohl mit gröster
Wehemuth und unsaͤglichem Schaden aber¬
mahlen wahrnehmen und empfinden müssen
wie wenige Rucksicht Hoͤchst=Deroselben
nachgesetzte Regierung auf die gemeine Rech¬
ten und Reichs-Constitutionen, sonder¬
heitlich auf den letztern und vorige Vertraͤ¬
ge
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte