stände, der Herren von Feuerbach, von Kampt und Mit¬
termaier zu genießen.
So hoffe ich mein Ziel: eine treue, mit Belegen überall unter¬
stützte Darstellung der abweichenden Rechtslage der ausländischen Par¬
theien von der der inländischen, in den einzelnen europäischen Staa¬
ten, zu erreichen.
Ich werde bemüht seyn, Beiträge zu einer Parallele zu liefern
wie die einzelnen Bestandtheile größerer Staaten (von Oestreich,
Rußland, Großbrittannien rc.), ferner die durch einen gemeinschaftli¬
chen Bund vereinigten Staaten von Deutschland und der Schweiz,
wie endlich die nur durch Nationalität verbundenen Staaten Italieus,
gegenseitig rücksichtlich der bemerkten legislativen Verhältnisse gestellt
sind wie z. B. in England die Urtheile irländischer und schottischer,
in Böhmen die Urtheile der inneröstreichischen Gerichte, in den einzel¬
nen Schweizer=Cantons die der übrigen Cantons berücksichtigt werden.
Damit diese Arbeit sich fortdauernd brauchbar und vollständig er
halte, liefere ich die durch spätere Staatsverträge unb Gesetze eintre
tenden Veränderungen von Zeit zu Zeit nachträglich. Das Werk er¬
scheint übrigens unfehlbar zur Ostermesse 1833, im Verlage der
Sauerländerschen Buchhandlung in Frankfurt am Main.
Wiesbaden, im July 1832.
Dr. von der Nahmer.
Für Berlin nimmt Bestellungen an
Ferd. Dümmler.
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
DFG