über gegen Ausländer zu erkennende Arreste und Particular-Concurse,
über die Art der Zulassung von Ausländern zum Armenrecht, in den
einzelnen europäischen Staaten bestehenden Gesetze, Observanzen und
Staatsverträge auszuarbeiten, und, neben Entwickelung der allgemeinen
Grundsätze, einen wörtlichen Abdruck der betreffenden Staatsraaträge
und Gesetze zu liefern.
Ich konnte mich nicht, auf Deutschland, beschränken, weil die
Kenntniß der Gesetzgebung der angrenzenden europäischen Staaten nicht
minder ein Bedürfniß war.
Die Hauptschwierigkeit des Unternehmens liegt in Herbeischaffung
der Materialien. In vielen Staaten fehlen ausdrückliche Vorschriften
und Alles beruht alif Observanzen. Selbst viele Gesetze und Staatsverträge -
sind dem größeren Publicum unbekannt geblieben.
Nicht aus den vorhandenen literärischen Arbeiten, nur von den
Staatsregierungen selbst, konnte daher diese Lücke ausgefüllt werden.
Ich habe deshalb mehrere Justiz-Ministerien und Gesandschaften
um Mittheilungen gebeten. Der Erfolg war über alle meine Erwardung -
günstig, indem ich von den obersten Behörden, von den Buntesgesandschaften -
oder von höheren Staatsbeamten die nöthige Auskunft -
über nachfolgenden Staaten erhielt:
Anhalt=Dessau und Bernburg, Baden, Bayern, Braunschweig, -
Brymen, Dängmayk, Framifurng Frankreich, -
Hannover, Großherzogthum Hossen, Hohenzollern=Sigmaringen, -
Holstein und Schleswig, Lippe=Detmold
und Bückeburg, Mecklenburg=Strelitz und Mecklenburg¬Schwerin, -
Nassau, die Niederlander Norwegen=Oestreich, -
Oldenburg, Reuß ältere und jüngere Linie, Königreich -
Sachsen, Sachsen=Weimar, Coburg, Gotha, Meinungen -
und Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, -
Schweden, die verschiedenen Cantons der Schweiz
und Würtemberg.
Von dem Königreich Preußen ist mir durch das königliche Justizministerium -
die nahe Mittheilung von Materialien zugesichert, und zu
derselben Mittheilung von den Herren Gesandten von Rußland und
Großbrittanien am Berliner Hofe, resp. bei der Hohen deutschen Bundesversammlung -
Hoffnung gemacht worden. Ebenso, wurde mir die
Einsicht der, über Particulargesetze sehn reichhaltigen Bibliothek des
Bundestags gestattet.
Diese verschiedenen Maßregeln setzen mich in Stand, von den
Leutschen Staaten die m glichste Vollständigkeit und die Mittheilung
von vielen bisher unbekannöten Nachrichten zu versprechen.
Nicht dieselbe Vollständigkeit aber wird meine Arbeit in Bezug
auf die übrigen europäischen Staaten haben.
Besonders bietet der Süden von Europa, Italien, Spanien und
Portugal, in Erlangung solchen Materialien die größten Schwierigkeiten -
dar.
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Alles aber, was die angestrengteste Thätigkeit und eine in allen
Richtungen isich verbreitende Correspondenz hinsichtlich dieser entfernteren -
Staaten leisten kann, wird angewandt.
Auch bin ich so glücklich, bei meiner Unternehmung die kräftige
Untersützung der bisherigen Schriftsteller über die bemerkten Gegen¬Max-Planck-Institut -
für
DFG
europäische Rechtsgeschichte