Mitgeth. von Hrn. Verhörrichter v. Gompenbach in St. Gällen. 295
während sie nach der Peripherie liefen, die Köpfe herunter. Dar¬
auf tunkten sie die blutigen Halsstummel in die Körnerhaufen!
Hinlänglich bekannt ist die, namentlich im Anfange dieses
Jahrhunderts viel ventilirte Frage: ob nicht Gefühl und Bewußt¬
sein im Kopf Enthaupteter wenigstens eine ganz kurze Zeit lang
fortdauern dürfte. Die Experimente eines Dr. Wendt am Kopfe
des von Troer gaben zu einer kleinen Literatur darüber Veranlas¬
sung. Kappler hat sie in seinem Handbuche der Literatur des
Criminalrechts (1838) §. 116, wenngleich nicht ganz vollständig,
zusammengestellt. — Der oben erzählte Fall dürfte gewissermaßen
mehr beweisen, als Wendt's Beobachtungen; denn Wendt hatte
sich künstlicher Reizmittel bedient. Aber das, was er an von
Troer's Kopfe vermöge derselben bewirkt und wahrgenommen, hat
schon lange vor ihm ein schlichter und vielerfahrener Beobachter
auch bemerkt und verzeichnet. Der Nürnberger Meister Franz
Schmidt, dessen Tagebuch der Herr von Endter 1801 zu Nürnberg
bei Lechner herausgegeben hat, führt zum Jahre 1602, Sept. 14,
an, was folgt:
„215) den 14. Sept. Georg Praun von Maasfeldt, ein
Lebküchner und Fechter, so ein Jungen von Grafenberg, so mit
Ihme zogen, 13 Thlr. aus dem Sack gestolen, und Stein dafür
hinein thun, darnach zu Koppenhagen 8 fl., so Ihm wider geno¬
men, 1 fl. darvon verzehrt, zu Hamburg ein fl. 5, so Ihm auch
wider genomen worden, zu Wien ein weis baar Seidene Strümpff,
und vor Canoscha ein Fehleysen von ein wagloner wagen genom¬
men, darin ein bloher Mandel und ein baar Roth Sammete hosen
und ein weis Atlases Wammes gestolen, alhie mit dem Schwerdt
gericht, dessen Kopff sich auff den Stein sich hin und wider gekeh¬
ret und beweget, als ob er sich umbsehen wolt, die Zung bewegt,
den Mund aufthun als ob er Reden wolt, bei einer guten halben Vier¬
telstund, dessen ich mein tag niemahls gesehen hab." (S. Meister
Frantzen, Nachrichter — All sein Richten ec., hersg. v. Endter, S. 90.)
Es ist klar, daß solchen unverwerflichen historischen Zeugnissen
gegenüber Bedenken obwalten müssen, wenigstens da, wo es sich
um Wiedereinführung der Todesstrafe und um die Wahl der Art
derselben handelt, der Enthauptung den Vorzug zu geben. Wir
haben hingegen wider den Strang am Galgen triftige Einwände
nie erheben gehört.
Voage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin