Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 33 = [3.F.] Bd. 63 = Jg. 1853, Bd. 2 (1853))

Mitgeth. von Hrn. Verhörrichter v. Gompenbach in St. Gällen. 295 
während sie nach der Peripherie liefen, die Köpfe herunter. Dar¬ 
auf tunkten sie die blutigen Halsstummel in die Körnerhaufen! 
Hinlänglich bekannt ist die, namentlich im Anfange dieses 
Jahrhunderts viel ventilirte Frage: ob nicht Gefühl und Bewußt¬ 
sein im Kopf Enthaupteter wenigstens eine ganz kurze Zeit lang 
fortdauern dürfte. Die Experimente eines Dr. Wendt am Kopfe 
des von Troer gaben zu einer kleinen Literatur darüber Veranlas¬ 
sung. Kappler hat sie in seinem Handbuche der Literatur des 
Criminalrechts (1838) §. 116, wenngleich nicht ganz vollständig, 
zusammengestellt. — Der oben erzählte Fall dürfte gewissermaßen 
mehr beweisen, als Wendt's Beobachtungen; denn Wendt hatte 
sich künstlicher Reizmittel bedient. Aber das, was er an von 
Troer's Kopfe vermöge derselben bewirkt und wahrgenommen, hat 
schon lange vor ihm ein schlichter und vielerfahrener Beobachter 
auch bemerkt und verzeichnet. Der Nürnberger Meister Franz 
Schmidt, dessen Tagebuch der Herr von Endter 1801 zu Nürnberg 
bei Lechner herausgegeben hat, führt zum Jahre 1602, Sept. 14, 
an, was folgt: 
„215) den 14. Sept. Georg Praun von Maasfeldt, ein 
Lebküchner und Fechter, so ein Jungen von Grafenberg, so mit 
Ihme zogen, 13 Thlr. aus dem Sack gestolen, und Stein dafür 
hinein thun, darnach zu Koppenhagen 8 fl., so Ihm wider geno¬ 
men, 1 fl. darvon verzehrt, zu Hamburg ein fl. 5, so Ihm auch 
wider genomen worden, zu Wien ein weis baar Seidene Strümpff, 
und vor Canoscha ein Fehleysen von ein wagloner wagen genom¬ 
men, darin ein bloher Mandel und ein baar Roth Sammete hosen 
und ein weis Atlases Wammes gestolen, alhie mit dem Schwerdt 
gericht, dessen Kopff sich auff den Stein sich hin und wider gekeh¬ 
ret und beweget, als ob er sich umbsehen wolt, die Zung bewegt, 
den Mund aufthun als ob er Reden wolt, bei einer guten halben Vier¬ 
telstund, dessen ich mein tag niemahls gesehen hab." (S. Meister 
Frantzen, Nachrichter — All sein Richten ec., hersg. v. Endter, S. 90.) 
Es ist klar, daß solchen unverwerflichen historischen Zeugnissen 
gegenüber Bedenken obwalten müssen, wenigstens da, wo es sich 
um Wiedereinführung der Todesstrafe und um die Wahl der Art 
derselben handelt, der Enthauptung den Vorzug zu geben. Wir 
haben hingegen wider den Strang am Galgen triftige Einwände 
nie erheben gehört. 
Voage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer