B. XII.- Brandstiftung aus Eifersucht.
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stand, an das Thor trat, und durch die hinausgehaltene Hand sich
die Ueberzeugung verschaffte, daß der Regen etwas nachgelassen
habe. Er holte nun seinen Hut von der Stelle, wo er gelegen
hatte, und war schon wieder am Thore, um sich zu entfernen, als
ihn neuerdings ein heftiger Aerger über die Untreue seiner Gelieb¬
ten erfaßte, und der schon am 14. November v. J. ihm beigefallene
Gedanke an eine Brandlegung ihm abermals in den Sinn kam.
Franz D. nahm nun nach seinem in der Voruntersuchung abge¬
legten Geständnisse drei Schwefelhölzchen, entzündete sie durch
Reibung und ließ sie dann ohne das Verbrennen des Schwefels
abzuwarten, auf die 2 bis 3 Schritte vom Thore entfernte, mit
Stroh bedeckte Stelle, wo er früher gelegen hatte, fallen. Indem
er sich dachte „es möge nun geschehen, was da wolle," sah er
noch, daß die Zündhölzchen beiläufig eine Hand breit auseinander
fielen, und daß das Stroh, obwohl noch nicht in bedeutender Aus¬
dehnung, Feuer fing. Es war beiläufig 9 Uhr, als Franz D. auf
dem nämlichen Wege, auf welchem er gekommen war, sich wieder
entfernte, und als er beiläufig nach einer Viertelstunde zum dritten
Male hinter sich schaute, sah er den Stadel schon in hellen Flam
men. Angeblich um 11 Uhr in der Nacht langte Franz D. wieder
zu Hause an, und — legte sich ruhig zu Bette.
Das so in Brand gesteckte Wirthschaftsgebäude des Anton L.
wurde, ungeachtet der nach entstandenem Feuerlärme gemachten
Rettungsversuche, sammt allen darin befindlichen Vorräthen mit
Ausnahme des Viehes ein Raub der Flammen, und es hätten da¬
bei nicht nur die im Stadel bereits schlasenden Knechte leicht um¬
kommen können, sondern auch die übrigen Gebäude des Anton L.
und jene der nächsten Nachbarn, ja selbst die nebst Pfarrhof und
Meßnerei südwestlich, in welcher Richtung während des Brandes
der Wind blies, gelegene Kirche waren der größten Feuersgefahr
ausgesetzt. Der dem Anton L. durch diese Brandlegung zugefügte
Schaden wurde gerichtlich auf 2938 fl. 40 kr. CM. geschätzt, ein
Schaden, welcher mit Bedachtnahme auf die damaligen Zeitver¬
hältnisse und Vermögensumstände des Anton L. um so mehr ein
sehr empfindlicher war, als dieser sich nirgends assecurirt hatte.
Der vom Beschädigten schon bei seiner ersten Anzeige am 27.
September v. J. als Brandleger beschuldigte Franz D. wurde durch
die k. k. Gensd'armerie dem Gerichte eingeliefert und bekannte sich
sogleich als der alleinige Thäter, stellte aber in Abrede, früher
gegen Jemanden eine auf die That bezügliche Drohung ausgesto¬
Voliage
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