Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 33 = [3.F.] Bd. 63 = Jg. 1853, Bd. 2 (1853))

B. XII.- Brandstiftung aus Eifersucht. 
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stand, an das Thor trat, und durch die hinausgehaltene Hand sich 
die Ueberzeugung verschaffte, daß der Regen etwas nachgelassen 
habe. Er holte nun seinen Hut von der Stelle, wo er gelegen 
hatte, und war schon wieder am Thore, um sich zu entfernen, als 
ihn neuerdings ein heftiger Aerger über die Untreue seiner Gelieb¬ 
ten erfaßte, und der schon am 14. November v. J. ihm beigefallene 
Gedanke an eine Brandlegung ihm abermals in den Sinn kam. 
Franz D. nahm nun nach seinem in der Voruntersuchung abge¬ 
legten Geständnisse drei Schwefelhölzchen, entzündete sie durch 
Reibung und ließ sie dann ohne das Verbrennen des Schwefels 
abzuwarten, auf die 2 bis 3 Schritte vom Thore entfernte, mit 
Stroh bedeckte Stelle, wo er früher gelegen hatte, fallen. Indem 
er sich dachte „es möge nun geschehen, was da wolle," sah er 
noch, daß die Zündhölzchen beiläufig eine Hand breit auseinander 
fielen, und daß das Stroh, obwohl noch nicht in bedeutender Aus¬ 
dehnung, Feuer fing. Es war beiläufig 9 Uhr, als Franz D. auf 
dem nämlichen Wege, auf welchem er gekommen war, sich wieder 
entfernte, und als er beiläufig nach einer Viertelstunde zum dritten 
Male hinter sich schaute, sah er den Stadel schon in hellen Flam 
men. Angeblich um 11 Uhr in der Nacht langte Franz D. wieder 
zu Hause an, und — legte sich ruhig zu Bette. 
Das so in Brand gesteckte Wirthschaftsgebäude des Anton L. 
wurde, ungeachtet der nach entstandenem Feuerlärme gemachten 
Rettungsversuche, sammt allen darin befindlichen Vorräthen mit 
Ausnahme des Viehes ein Raub der Flammen, und es hätten da¬ 
bei nicht nur die im Stadel bereits schlasenden Knechte leicht um¬ 
kommen können, sondern auch die übrigen Gebäude des Anton L. 
und jene der nächsten Nachbarn, ja selbst die nebst Pfarrhof und 
Meßnerei südwestlich, in welcher Richtung während des Brandes 
der Wind blies, gelegene Kirche waren der größten Feuersgefahr 
ausgesetzt. Der dem Anton L. durch diese Brandlegung zugefügte 
Schaden wurde gerichtlich auf 2938 fl. 40 kr. CM. geschätzt, ein 
Schaden, welcher mit Bedachtnahme auf die damaligen Zeitver¬ 
hältnisse und Vermögensumstände des Anton L. um so mehr ein 
sehr empfindlicher war, als dieser sich nirgends assecurirt hatte. 
Der vom Beschädigten schon bei seiner ersten Anzeige am 27. 
September v. J. als Brandleger beschuldigte Franz D. wurde durch 
die k. k. Gensd'armerie dem Gerichte eingeliefert und bekannte sich 
sogleich als der alleinige Thäter, stellte aber in Abrede, früher 
gegen Jemanden eine auf die That bezügliche Drohung ausgesto¬ 
Voliage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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