XII.
Drandstiftung aus Eifersucht.
Ein psychologisch interessanter Straffall,
verhandelt vor dem k. k. Landesgerichte zu Klagenfurt.5)
Franz D., gegenwärtig 30 Jahre alt, lediger Besitzer einer
bis zur Erschöpfung ihres Werthes verschuldeten Hube zu G.,
knüpfte im Herbste vor 4 Jahren mit einer bei ihm im Dienste ste¬
henden Magd ein Liebesverhältniß an, als dessen Frucht im Mai
1851 ein Mädchen das Licht der Welt erblickte. Dieses Kind starb
jedoch noch im September des nämlichen Jahres.
Obgleich Franz D. die Armuth seiner Geliebten kannte, und
sie auch nicht seine erste Liebe war, so schätzte er doch ihr angeneh¬
mes Aeußere und ihre sonstigen guten Eigenschaften so hoch, daß
er nicht von ihr lassen konnte und sie seinem gegebenen Verspre¬
chen gemäß ehelichen wollte. Allein nun trat auf einmal in der
Person eines benachbarten wohlhabenden Bauern und Witwers
ein Nebenbuhler auf, dessen Bewerbung auch Gehör fand. Am 25.
October v. J. hörte Franz D. von seiner Schwester, daß Anton L.
am Tage zuvor in der Kirche mit der Maria T., seiner Geliebten,
verkündet worden sei. Er eilte noch am nämlichen Abende zu ihr
und stellte sie zur Rede, ließ sich jedoch durch ihre Entgegnung,
„daß es jetzt noch leicht wäre, und Alles ausbleiben könne", wie¬
der beruhigen. Am Allerheiligentage v. J. kam Franz D. Mor¬
gends in die Wohnung seines Nebenbuhlers Anton L., und gab
sich alle Mühe, Letzteren von der beabsichtigten Verehelichung mit
der Maria T. abzureden, zu welchem Ende er sogar die nach der
Hand als fälschlich erwiesene Behauptung vorbrachte, daß die
Maria T. von ihm wieder schwanger sei. Nachdem er sah, daß
*) Aus der Allg. Oesterr. Gerichtszeitung.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin