Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 33 = [3.F.] Bd. 63 = Jg. 1853, Bd. 2 (1853))

XII. 
Drandstiftung aus Eifersucht. 
Ein psychologisch interessanter Straffall, 
verhandelt vor dem k. k. Landesgerichte zu Klagenfurt.5) 
Franz D., gegenwärtig 30 Jahre alt, lediger Besitzer einer 
bis zur Erschöpfung ihres Werthes verschuldeten Hube zu G., 
knüpfte im Herbste vor 4 Jahren mit einer bei ihm im Dienste ste¬ 
henden Magd ein Liebesverhältniß an, als dessen Frucht im Mai 
1851 ein Mädchen das Licht der Welt erblickte. Dieses Kind starb 
jedoch noch im September des nämlichen Jahres. 
Obgleich Franz D. die Armuth seiner Geliebten kannte, und 
sie auch nicht seine erste Liebe war, so schätzte er doch ihr angeneh¬ 
mes Aeußere und ihre sonstigen guten Eigenschaften so hoch, daß 
er nicht von ihr lassen konnte und sie seinem gegebenen Verspre¬ 
chen gemäß ehelichen wollte. Allein nun trat auf einmal in der 
Person eines benachbarten wohlhabenden Bauern und Witwers 
ein Nebenbuhler auf, dessen Bewerbung auch Gehör fand. Am 25. 
October v. J. hörte Franz D. von seiner Schwester, daß Anton L. 
am Tage zuvor in der Kirche mit der Maria T., seiner Geliebten, 
verkündet worden sei. Er eilte noch am nämlichen Abende zu ihr 
und stellte sie zur Rede, ließ sich jedoch durch ihre Entgegnung, 
„daß es jetzt noch leicht wäre, und Alles ausbleiben könne", wie¬ 
der beruhigen. Am Allerheiligentage v. J. kam Franz D. Mor¬ 
gends in die Wohnung seines Nebenbuhlers Anton L., und gab 
sich alle Mühe, Letzteren von der beabsichtigten Verehelichung mit 
der Maria T. abzureden, zu welchem Ende er sogar die nach der 
Hand als fälschlich erwiesene Behauptung vorbrachte, daß die 
Maria T. von ihm wieder schwanger sei. Nachdem er sah, daß 
*) Aus der Allg. Oesterr. Gerichtszeitung. 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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