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Der Kostenpunkt.
1. Reseript des Landgrafen Georg des Zweiten von Hessen-Darmstadt vom
Januar 1636 an Amtmann Mesomyl in Büdingen.")
Uns ist aus Deinem am 9. dieses an uns abgelassenen Schrei¬
ben*) und dessen Beilage mit mehrerem referirt worden, was gestalt
in Peinlichen Sachen, vier Straßenräuber von Gelnhaar betref¬
fend, die Gerichtsschöffen zu Büdingen bei der Juristenfacultät un¬
serer Universität Marburg Urtheil eingeholt, dahin gehend, daß die
Peinlich Beklagte am Pranger zu stellen und des Landes zu ver¬
weisen seien, auch, was du wegen Abstattung der Unkosten bishero
observirt, mit Beilegung einer abschriftlichen Vergleichung de anno
1480 unterthänig berichtet. Lassen es darauf bei der eingeholten
Sentenz allerdings verbleiben und hast du nunmehr die Verfügung
zu thun, daß selbige unverlängt publicirt und exequirt werde, auch
zu dem End die acta hierbei verwahrt wiederum zu empfangen.
Was aber die Gerichts- und andere Unkosten anlangt, finden wir
in der überschickten Vergleichung des anno 1480, daß Kraft der¬
selben die Herrschaft besonders in Fällen, da nicht ihrer eignen
Sachen halber, sondern ex officio die Anklage geschieht, an den Un¬
kosten nichts zu tragen habe, wollen also, wenn die angezogene
Observanz nicht ganz gewiß, uns das Onus des einen Dritttheils
nicht gern ohne Schuldigkeit und über gewöhnliches Herkommen
aufbürden, hingegen aber auch unsere Unterthanen und das kund¬
bar übliche Herbringen nicht gern beschweren lassen, und ist dero¬
*) Im Jahr vorher war der Landgraf mit der Grafschaft Isenburg be¬
lehnt worden.
**) Dieses Schreiben und der verlangte Bericht fehlt.
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Max-Planck-Institut für
zu Berlin