Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 33 = [3.F.] Bd. 63 = Jg. 1853, Bd. 2 (1853))

C. III. Zur Geschichte des deutschen Criminalprozesses rc. 193 
endlich gemüßigt gefunden, mit aufhebung der general inquisition 
die Sache per specialem processum ferner rechtlicher Gebühr aus¬ 
zumachen und erörtern zu lassen. Und ob Wir wohl nach Anlei¬ 
tung der Rechte befugt gewesen, solchen process a captura anzu¬ 
fahen, so haben Wir jedoch auß gnädigster commiseration gegen 
dein Weib und Kinder solche Schärfe beiseit gesetzt, und dich nur 
mit einem leidlichen arrest beleget, benebens auch dir noch darzu 
die freye Wahl gelassen, ob du solchen peinlichen process aus¬ 
stehen, oder dich sonst in güte mit Uns abfinden woltest, gestalt du 
denn auch das letztere selbst erwehlet, und dich gegen einen gewissen 
abolition Schein und Revers abzufinden erkläret. Nachdem Wir 
nun dafür gehalten, du würdest diese Unsere Milde und Gütigkeit 
für eine sonderbare Gnade annehmen, und das Werck zum Schluß 
bringen lassen, hastu dich von andern Rathgebern dahin verleiten 
lassen, das Werck mit Vorgebung ein und ander condition zu dif¬ 
seriren, und endlich als du gemercket, daß Uns auf solche Art mit 
der abolition zuverfahren bedencklich, sondern Wir den special in¬ 
quisition process fortzustellen resolviren möchten, hastu ohneracht 
du dich kaum einige stunde vorher mit einem Handschlag de novo 
stark verbunden, biß zu Rechtlicher außübung dieser Sache den 
arrest bey verlust aller deiner Güter genehm zu halten, und dich 
einer schweren Kranckheit simulando im Bette angenommen, dich 
bey finsterer Nacht auf flüchtigen Fuß gemachet, und also dadurch 
nicht allein die wieder dich hafftende starcke indicia vergrössert, son¬ 
dern auch den altera vice angeordneten arrest gröblich violirt, und 
also dem Rechten den Rücken zuwenden dich unternommen. Die¬ 
weil dir nun als einen verpflichteten Diener obliegt und gebühret, 
auf alle obige gegen dich waltende und Zeit deiner geführten ad¬ 
ministration verübte schwere verbrechen Rede und Antwort zu ge¬ 
ben, und des process abzuwarten, du dich auch des angelegten 
arrestes umb desto weniger zu beschwehren oder selbigen zu violiren 
ursach gehabt, jemehr die klare und in diesen Chur-Sächsischen 
Landen recipirte rechte vermögen, quod contra ejusmodi facino¬ 
rosos processus a captura incipiat. Als citiren, laden und hei¬ 
schen Wir dich durch dieses offene Edict, peremptorie, ernstlich be¬ 
fehlend, daß du auf den 26. Maji, welchen Wir dir hiermit für den 
ersten, andern und dritten termin, endlich angesetzt haben wollen, 
in selbst eigener Person, dich gen Weissenfels für das daselbst an¬ 
geordnete judicium honoratum stellest, den arrest haltest, auf die 
articulos, welche dir alsdann sollen vorgehalten werden, mit Ja 
Vorge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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