Volltext : Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 32 = [3.F.] Bd. 62 = Jg. 1853, Bd. 1 (1853))

C.  Miscellen.
3.
Zur  Geschichte  der  Strafrechtspflege  in
den  hannöverischen  Landen.
(Aemter  Gifhorn  und  Elbingerode.)
a.*)
Der  zweite  Band  des  Neuen  vaterländischen  Archivs  für  das
Königr.  Hannover,  herausgegeben  von  Spiel,  theilt  S.  236—252
„einige  historische  Bemerkungen  über  die  vaterländische  Rechtspflege -
  älterer  Zeiten,  besonders  im  Amt  Gifhorn"  aus  der  Feder
des  dortigen  Amtmanns  von  Uslar  mit.  Daraus  auch  folgende,
der  Geschichte  der  deutschen  Strafrechtspflege  angehörende  Stelle:
Die  Behandlung  der  Criminalfälle  wird  nach  mehreren  Perioden
betrachtet  werden  müssen.  Jn  den  allerältesten  Zeiten,  von
denen  die  hiesige  Amts-Registratur  Kunde  giebt,  hat  das  Amt
in  peinlichen  Fallen  selbst  erkannt.  Im  Jahr  1571  ward  ein
Straßenräuber,  Namens  Joachim  Knute,  auch  Mutz  genannt,
der  mehrere  Fürsten,  Grafen  und  Kaufleute  mit  seinen  Gesellen,
oft  zu  40  Pferden  stark,  auf  den  Heerstraßen  in  Polen,  Sachsen,
Preußen,  im  Magdeburg'schen,  Braunschweig'schen,  Lüneburg'schen
und  Grubenhagen'schen  niedergeworfen  und  beraubt  hatte,  nachdem -
  „der  Anhaltisch  Gesandter  die  Artikel  übergeben  und  der
Meister  sie  ihm  peinlich  abgefraget,"  hier  justifizirt.  Die  Acten
sind  unvollständig,  enthalten  aber  nachstehendes  Straferkenntniß,
welches  diese  Behauptung  erweiset:
*)  Vergl.  den  12.  Band  der  Neuen  Folge  d.  A.,  Heft  2,  S.  110—112:
Sttafrechtspflege  in  der  letzten  Hälfte  des  sechszehnten
Jahrhunderts.
oge
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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