8 A. I. Entwurf eines Strafges. geg. d. Mißbrauch d. Preßfr. selbst,
öffentliche Lehrvorträge über deutsches gemeines Criminalrecht
und Criminal prozeß gehalten hatte.
Der Entwurf selbst.
Praem. Tit. Principis serenissimi.
Durch die von Uns, in dem Grundgesetze über die landstän=
dische Verfassung, unseren getreuen Unterthanen zugesicherte
Preßfreiheit haben Wir denselben sowohl einen Beweis Unseres
sie ehrenden Zutrauens zu ihrer Denkart, welche den Mißbräu¬
chen einer nur selten eingeräumten Freiheit ohne Zweifel völlig
abgeneigt ist, als auch eine neue Probe Unsres eignen, jeder¬
zeit bethätigten Wunsches, jeden unnöthigen Zwang und jede
entbehrliche Beschränkung heilsamer Thätigkeit zu beseitigen,
gegeben. Wir würden jedoch Unsern Regentenpflichten in An¬
sehung der Sicherstellung des öffentlichen und Privat-Wohles
nicht zu genügen glauben, wenn wir, — bei der, neben Ein¬
führung der Preßfreiheit, bis auf wenige, die Wochenblätter
betreffende, Ausnahmen, in Unsern Landen aufgehobenen Cen¬
sur der Druckschriften, — nun nicht wenigstens dem Mißbrauche,
welchen Einzelne von der eingeräumten Preßfreiheit zu machen
sich könnten beigehen lassen, dadurch entgegen zu wirken und
zuvorzukommen Uns angelegen sein ließen, daß Wir, unter
bestimmter Bezeichnung der strafbaren Fälle eines solchen
Mißbrauchs, die einem jeden Frevler solcher Art drohenden
Strafen und sonstigen nachtheiligen Folgen seines Vergehens
zur allgemeinen, warnenden Kenntniß Unserer getreuen Un¬
terthanen brächten.
Mit Einverständniß Unserer deshalb vernommenen Land¬
stände haben Wir daher folgendes Strafgesetz gegen den Mi߬
brauch der Preßfreiheit zu erlassen beschlossen:
§. 1.
Es versteht sich zuvörderst von selbst, daß, so oft sich je¬
mand der Buchdruckerpresse, Kupferstecherkunst u. d. als eines
Mittels der Begehung oder Beförderung irgend eines anderen
bestimmten Verbrechens oder Vergehens bedient, hierin stets
ein, nach den Grundsätzen von Bestrafung solchen Verbrechens,
ahndungswerther Mißbrauch der Preßfreiheit enthalten sei.
Vorlage:
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte