A. Abhandlungen.
I.
Entwurf
eines Strafgesetzes gegen den Mißbrauch
der Preßkreiheit selbst,
verfaßt
vom geheimen Justizrath Dr. Martin.
Vorrede.
Immer lauter giebt sich im deutschen Vaterlande der Wunsch
kund, daß die im Artikel 18 lit. d. der deutschen Bundesacte in
Aussicht gestellte Preßfreiheit endlich bewilligt werden möge.
Das zeigen die Verhandlungen der landständischen Kammern
in wohl allen Bundesstaaten, wo es dergleichen giebt, und das
beweisen die vielen Reclamationen deutscher Vereine und einzel¬
ner Schriftsteller, von welchen die öffentlichen Blätter angefüllt
sind. Sollte daher die Gewährung eines so gerechten Wunsches
der intelligenten Mehrheit unsrer Nation allerdings zu hoffen
sein, so wird dabei doch aber nicht übersehen werden können,
daß mit einer solchen Bewilligung zugleich Maßregeln gegen
den Mißbrauch der eingeräumten Preßfreiheit un¬
vermeidlich verbunden sein müssen, da von jeher auch die treff¬
lichsten menschlichen Einrichtungen dem Mißbrauche ausgesetzt
waren und es nicht weniger künftig bleiben werden. Zu solchen
Maßregeln gehört unter Andern auch eine warnende Strafge¬
setzgebung gegen dergleichen Mißbräuche.
Der verstorbene Großherzog Carl August von Sachsen
Weimar=Eisenach, ein eben so hochherzig-wohlwollender, als
freisinniger Regent, welcher mit einem seltenen Scharfblicke einen
Vorage:
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte
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