C. Miscellen.
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ribus personis und deren Familien, die Abhauung der Hand
und dergl. erkennt wird; Es würde demnach denen Standes¬
und Ädelichen auch honestioribus personis und deren Familien
ein großer und unauslöschlicher Schimpff zugezogen werden, wenn
sie in dem Consortio böser Buben und der geringsten condition
zugleich zur Arbeit angehalten werden sollten. Zu dem so würde
auch die Anzahl der Personen, so auf den Bau gebracht wür¬
den, allzugroß werden, indem die Landesverweisung sehr öfters
erkennt zu werden pfleget, daher fast nicht genug Behältnisse
zumahl nach Unterschied der Delinquenten zu erlangen sein, Zu
geschweigen, was so vieler Leute Verpflegung kosten, und ob auch
hinlängliche Arbeit vor sie zu finden sein würde, denn wenn die
Aufbehaltung dergleichen Personen denen Unter Obrigkeiten auf¬
gebürdet werden sollte, würde solches zu ihrer großen Beschwer¬
lichkeit gereichen, jedoch ist Ew. K. M. allerunterthänigster Dank
abzustatten, daß Sie die Landschaft bei der disposition in denen
Erledigungen der Landes=Gebrechen de ao. 1661. Tit.: von Justi¬
tien-Sachen § 59 noch ferner allergnädigst schützen wollen; Allein
weil bißhero unterschiedene Zweifel dabei moviret werden wollen;
So haben wir aller unterthänigst zu bitten, damit denen die
Ober=Gerichte zuständig schlechterdings verstattet werde, die zu¬
erkannten Geld-Strafen in obbemelten Fällen bei denen Orthen,
wo ihnen die Obergerichte gehörig, ad pios usus anzuwenden,
darbei dann zu Ew. K. M. und Ch. D. allergnädigster resolu-
tion wir in tiefster Submission überlassen, ob, wenn der Ober¬
Richter den Vestungs=Bau oder die Arbeit in Gefängniß durch
rechtl. Erkenntniß in eine Geld=Strafe zu verwandeln befugt,
solches zu vorhero, ehe die Delinquenten auf den Vestungs-Bau
und zur Arbeit im Gefängniß gebracht werden, oder auch nach
der Zeit geschehen könne? Bleibet auch zu E. K. M. und Ch.
D. höchst erleuchteten Entschließung anheim gestellt, ob Sie
nicht verstatten wollten, daß die Rechts Collegia dieser Landen,
die Gefängniß=Strafen bei denen Rügen- auch andern Inquisi¬
tion-Processen nicht nur mit Gelde sondern auch mit einer ge¬
wissen Arbeit alternirten; Wie den solches bei Ew. K. M. Amts¬
Unterthanen auf ergangenen allergnädigsten Special=Befehl allbereit
mit guten Nutzen geschiehet, und denen Delinquenten vor jeden
Tag Gefängniß 3 Tage lang eine gewiße Arbeit zu verrichten
auferleget wird.
Vorlage
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte