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C. Literaturbericht.
schaftlichen Gesichtspunkte aus in demselben nur eine gediegne
neue Erkenntnißquelle für die vergleichende Strafrechtswissen¬
schaft und ein durch die Theorie vermitteltes Weiterschreiten in
der Verbindung erblicken, welche sich mehr und mehr zwischen
der Gesetzgebung und Rechtspflege aller civilisirten Nationen gestaltet.
Das nach dieser Seite hin vorzugsweise Wichtige, welches
zugleich den größeren Theil des Inhalts dieses Werkes ausmacht,
ist in Form von Excursen niedergelegt. Solcher sind drei in der
gegenwärtigen ersten Lieferung enthalten. Der erste bezieht sich
auf Kindesmord, Verheimlichung der Schwangerschaft und Veran¬
staltung einer heimlichen hülflosen Geburt; der zweite betrifft un¬
vorsätzliche und casuelle Tödtung, und Exceß der Nothwehr, der
dritte Kirchenraub und Beraubung von Kirchhöfen und Gräbern.
Einer von dem geehrten Hrn. Verf. uns gemachten Privat¬
mittheilung zufolge ist die 2. Lieferung bereits gedruckt, wird aber
erst nächstes Frühjahr nach Deutschland versendet werden. Sie
behandelt das fruchtbare und interessante Thema: —„Geständniß
und Widerruf".
Wir werden seiner Zeit nicht verfehlen, unsern
Lesern hiervon Mittheilung zu machen.
(Wird im nächsten Bande fortgesetzt.)
Berichtigung.
In dem Aufsatze: „Eine Injuriensache unter Gerichtscollegen"
S. 84 ff. des vorigen Bandes der Annalen haben sich folgende sinn¬
störende Druckfehler eingeschlichen, die wir nachträglich zu berichti¬
gen bitten.
S. 85. Z. 12. l. müsse st. möchte.
10. v. u. muß es heißen: und würde es unter allen
Umständen gethan haben — und würde es unter
allen Umständen gethan haben.
87. = 5. I. dann st. denn.
= 1. I. or. st. ev.
- 88.
- 15. v. u. l. darnach st. demnach.
= 4. v. u. l. anriethen st. verriethen.
91. = 14. l. worden st. werden.
92. - 6. l. findet st. fände.
4. l. Orts st. Acts.
93. „ 20. L. nennen st. nennet.
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
DFG