333
C. Literaturbericht.
lungen sind, wie bereits angedeutet wurde, Excurse (S. 113—
331) in sehr zweckmäßiger Anordnung beigefügt, worin die
Quellen, die Literatur und die nähere Begründung der vorge¬
tragenen Ergebnisse enthalten sind.
Theorie und Praxis des Liv-, Esth- und
Curländischen Criminalrechts in einer Darstel¬
lungvon Rechtsfällen mit Excursen von Dr. Ed. Osen¬
brüggen, Prof. in Dorpat. 1. Lief. Dorpat,
Kluge, 1846. XII. u. 165 S. gr. 8.
Der Herr Verf. hat bei Abfassung dieses Werkes zunächst
Criminalpractica für diejenigen seiner Schüler im Auge gehabt,
die schon eine Bekanntschaft der Theorie des Criminalrechts und
des Criminalprocesses sich erworben haben, und die nun zur An¬
wendung ihres gewonnenen Wissens hingeleitet werden sollen. Diese
jungen Juristen sollen unter- und obergerichtliche Urtheile und De¬
fensionen ausarbeiten. Mit Rücksicht hierauf sind nun in diesem
Werke eine Anzahl Rechtsfälle in Relationsform jedem Capitel
vorangestellt, und am Schlusse noch verschiedene Fälle als schwerere
Aufgaben angefügt. Mit diesem ursprünglichen Zwecke verband
aber der Hr. Verf. die fernere Absicht, sein Werk zu einem prak¬
tischen Handbuche des Liv=, Esth= und Curländischen
Criminalrechts zu machen, und diese Seite desselben ist die,
welche es an sich und insbesondere für den deutschen Rechtsge¬
lehrten von besonderer Bedeutung erscheinen läßt. Der gegen¬
wärtige Zeitpunkt, wo das neue Russische „Gesetzbuch der Criminal¬
und Correctionsstrafen" ins Leben getreten ist, eignet sich zu einer
solchen wissenschaftlichen Begründung der Criminalpraxis, mit
nothwendiger Berücksichtigung ihrer historischen Gestaltung und
andererseits vom Standpunkte der neueren Strafrechtstheorie aus,
gewiß ganz vorzüglich, und wie wir hieran die besten Hoffnungen
für einen wohlthätigen Einfluß dieses Werkes auf die juristische
Thätigkeit der Provinzen, deren praktisches Recht es behandelt, zu
knüpfen haben, so können wir von einem allgemeinen wissen¬
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
FG