224 B. IV. Miscellen. I. Der im Hochzeitsha use seiner Schwester 2c.
Oeffnung und Zergliederung seines Leichnams äußerliche Ver¬
letzungen sich nicht entdecket, die Zergliederer dennoch in ihrem
ertheilten Gutachten, ob nicht zu der Entzündung der Lunge,
welche die nächste Ursache des Todes gewesen, jene Mißhand¬
lungen durch Alteration, Erhitzung und Erkältung des Körpers
Gelegenheit gegeben haben möchten, auf sich beruhen lassen
müssen, wozu kommt, daß einige Wochen nachher Joh. Gottfr.
Abicht, auf dessen Abholung zum Recruten es abgesehen war,
an einer Krankheit, wovon er bald nach dem auch ihm durch
den Vorgang verursachten Schrecken befallen worden, ebener¬
maßen mit Tode abgegangen ist, in Erwägung aller dieser Um¬
stände aber der gemeinschaftlich verübte nächtliche Ueberfall, wo¬
durch die häusliche Ruhe einer damals zur Begehung eines ihrer
festlichen Tage versammelten Familie freventlich und gewaltthätig
gestört, und wahrscheinlich zweien zu ihr gehörigen Personen
der Verlust ihrer Gesundheit und ihres Lebens zugezogen, auch
die öffentliche Sicherheit verletzet worden, eine desto härtere Be¬
strafung verdienet, je nachtheiligere Folgen für das allgemeine
Wohl zu befürchten sein würden, wenn dergleichen Uebelthaten,
nach dem Antrag fol. — um eines guten äußerlichen Ansehens
willen, oder unter dem Vorwand eines bezeigten Eifers für den
Soldatenstand, nur eine gelinde Ahndung nach sich ziehen, oder
sogar nach der Aeußerung fol. — als scherzhafte Handlungen
angesehen werden sollten, wie denn überhaupt das in dem Zeug¬
nisse enthaltene Lob mit den Klagen, die Abicht's Vater ge¬
führt hat, und mit dem gesetzwidrigen Betragen, welches von
Abichten und den beiden Hänflingen noch sonst bekannt
worden, sich nicht vereinbaren läßt: So ist rc.
Druck von Sieghart und Voigt in Penig.
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
DFG