Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 7 = [3.F.] Bd. 37 = Jg. 1846, Bd. 4 (1846))

224 B. IV. Miscellen. I. Der im Hochzeitsha use seiner Schwester 2c. 
Oeffnung und Zergliederung seines Leichnams äußerliche Ver¬ 
letzungen sich nicht entdecket, die Zergliederer dennoch in ihrem 
ertheilten Gutachten, ob nicht zu der Entzündung der Lunge, 
welche die nächste Ursache des Todes gewesen, jene Mißhand¬ 
lungen durch Alteration, Erhitzung und Erkältung des Körpers 
Gelegenheit gegeben haben möchten, auf sich beruhen lassen 
müssen, wozu kommt, daß einige Wochen nachher Joh. Gottfr. 
Abicht, auf dessen Abholung zum Recruten es abgesehen war, 
an einer Krankheit, wovon er bald nach dem auch ihm durch 
den Vorgang verursachten Schrecken befallen worden, ebener¬ 
maßen mit Tode abgegangen ist, in Erwägung aller dieser Um¬ 
stände aber der gemeinschaftlich verübte nächtliche Ueberfall, wo¬ 
durch die häusliche Ruhe einer damals zur Begehung eines ihrer 
festlichen Tage versammelten Familie freventlich und gewaltthätig 
gestört, und wahrscheinlich zweien zu ihr gehörigen Personen 
der Verlust ihrer Gesundheit und ihres Lebens zugezogen, auch 
die öffentliche Sicherheit verletzet worden, eine desto härtere Be¬ 
strafung verdienet, je nachtheiligere Folgen für das allgemeine 
Wohl zu befürchten sein würden, wenn dergleichen Uebelthaten, 
nach dem Antrag fol. — um eines guten äußerlichen Ansehens 
willen, oder unter dem Vorwand eines bezeigten Eifers für den 
Soldatenstand, nur eine gelinde Ahndung nach sich ziehen, oder 
sogar nach der Aeußerung fol. — als scherzhafte Handlungen 
angesehen werden sollten, wie denn überhaupt das in dem Zeug¬ 
nisse enthaltene Lob mit den Klagen, die Abicht's Vater ge¬ 
führt hat, und mit dem gesetzwidrigen Betragen, welches von 
Abichten und den beiden Hänflingen noch sonst bekannt 
worden, sich nicht vereinbaren läßt: So ist rc. 
Druck von Sieghart und Voigt in Penig. 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte 
DFG
	        
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