1. Der im Hochzeitsh. seiner Schwester gewaltsam ergriffene Recrut. 223
durch, so manchen Unfug und Frevel verübt, beim Einfall in
das Haus, vor der Hochzeitstube, gedachten Benjamin
Abicht und seinen Sohn, Carl Christian Abichten, ge¬
stoßen, den Letztern bei den Haaren und der Kehle erfaßt, ihm
die Mütze vom Kopfe geschlagen, über einen andern Sohn
Abicht's, Joh. Wilhelmen hergefallen, ihn in eine Ecke
gestoßen, bei der Brust erfaßt und mit Schlägen behandelt,
auch nach dem Eindringen in die Hochzeitstube Benjamin
Abicht's Ehefrau, Marien Elisabeth, an den Kopf, und
Joh. Wilh. Abicht's Eheweib, Marthen Sophien, in's
Gesicht geschlagen, daneben fälschlicher Weise vorzugeben sich
unterfangen, daß sie durch die Gerichte Churf. Befehl erhalten
hätten, besagten Joh. Gottfr. Abicht als einen Recruten
abzuholen, und da dieser bald Anfangs sich entfernt gehabt,
das Haus, die Kammern, den Boden, die Scheune und den
Stall durchsuchet, sodann, weil sie ihn nicht gefunden, über sei¬
nen Vater, Benjamin Abicht, anderweit hergefallen, ihn
unter der Anrede: „Du Alter, Du mußt ihn schaffen, oder wir
„nehmen Dich mit, oder Du mußt sterben," — bei der Brust
erfaßt, und ihn gestoßen, hierüber mit der Aeußerung: „es sei
„Krieg, sie könnten machen, was sie wollten, und sie müßten
„Bier, Brandtwein und Alles kriegen; sie hätten Befehl dazu,
des für die Hochzeitgäste angeschafften Kuchens, Brandt¬
weins und Bieres sich angemaßet, auch das Letztere zum Theil
aus dem Fasse laufen lassen, daneben das Haus anzustecken ge¬
drohet, einer von ihnen, als Carl Christian Abicht, daß
auch er als ein Unterthan dem Churfürsten geschworen habe,
gegen sie erwähnet, die fol. — angezeigten unverantwortlichen Re¬
den geführet, ein Anderer aber zu Benjamin Abicht's Ehe¬
weibe, welche aus Furcht in ihre Schlafstätte sich geflüchtet ge¬
habt, die Worte: „Schier Dich heraus, wenn etwa der Ratze
bei Dir steckt," gesprochen; nicht minder sie itztgedachten Ben¬
jamin Abicht, welcher, um irgendwo Hülfe zu suchen, sich
hinwegbegeben gehabt, bei der Zurückkunft in seine Wohnung
nochmals angegriffen, vor die Brust gestoßen, und sonst ge¬
mißhandelt, und dann erwähnter Abicht, welcher sec. fol.
vorher immer gesund, auch an dem Ehrentage seiner Tochter
recht vergnügt gewesen, sofort am folgenden Tage krank worden.
und am sechsten Tage nach den bei dem nächtlichen Ueberfall
erlittenen Mißhandlungen verstorben, sowohl, ungeachtet bei der
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
DFG