k. Masken-Injurie.
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Dr. Müllern eine Abbitte vor Gerichte zu leisten schuldig,
und wird er hierüber um Zehn Thaler billig bestrafet, er ist
auch die verursachten Unkosten rc. zu erstatten und abzuführen
verbunden. V. R. W.
k.
Masken-Injurie.
Amt Leisnig.
Als uns die Andreas Jahnen und Cristian Lind¬
nern betreffenden Acten sammt einer Frage zugeschicket rc.
Demnach rc. für Recht:
Dieweil Andreas Jahn und Christian Lindner
daß sie am Hochzeittage der Ehrlich'schen Tochter zu Gersdorf
in einer ungeziemenden Verkleidung, in der Hochzeitstube er¬
schienen, und vor den Hochzeitgästen an die als Brautjungfer
anwesende Joh. Ros. Förschnerin eine verunglimpfende An¬
rede gerichtet, auch sie sonst zu beleidigen, sich vorgenommen
gehabt, theils bei ihren Vernehmungen gestanden, theils in
Hinsicht auf die eidliche Zeugenaussage fol. — sattsam verdäch¬
tig sind: so sind sie besagter Förschnerin eine Abbitte vor Ge¬
richte zu leisten schuldig, und werden sie hierüber, und zwar
jeglicher vier Wochen lang, mit Gefängniß oder um vier neue
Schock bestrafet, oder zu vierwöchentlicher Arbeit angehalten, sie
sind auch die aufgelaufenen Unkosten, jeglicher zu seinem Antheil.
abzustatten verbunden. V. R. W.
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
DFG