Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 7 = [3.F.] Bd. 37 = Jg. 1846, Bd. 4 (1846))

k. Masken-Injurie. 
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Dr. Müllern eine Abbitte vor Gerichte zu leisten schuldig, 
und wird er hierüber um Zehn Thaler billig bestrafet, er ist 
auch die verursachten Unkosten rc. zu erstatten und abzuführen 
verbunden. V. R. W. 
k. 
Masken-Injurie. 
Amt Leisnig. 
Als uns die Andreas Jahnen und Cristian Lind¬ 
nern betreffenden Acten sammt einer Frage zugeschicket rc. 
Demnach rc. für Recht: 
Dieweil Andreas Jahn und Christian Lindner 
daß sie am Hochzeittage der Ehrlich'schen Tochter zu Gersdorf 
in einer ungeziemenden Verkleidung, in der Hochzeitstube er¬ 
schienen, und vor den Hochzeitgästen an die als Brautjungfer 
anwesende Joh. Ros. Förschnerin eine verunglimpfende An¬ 
rede gerichtet, auch sie sonst zu beleidigen, sich vorgenommen 
gehabt, theils bei ihren Vernehmungen gestanden, theils in 
Hinsicht auf die eidliche Zeugenaussage fol. — sattsam verdäch¬ 
tig sind: so sind sie besagter Förschnerin eine Abbitte vor Ge¬ 
richte zu leisten schuldig, und werden sie hierüber, und zwar 
jeglicher vier Wochen lang, mit Gefängniß oder um vier neue 
Schock bestrafet, oder zu vierwöchentlicher Arbeit angehalten, sie 
sind auch die aufgelaufenen Unkosten, jeglicher zu seinem Antheil. 
abzustatten verbunden. V. R. W. 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte 
DFG
	        
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