Objekt : Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 9 = [3.F.] Bd. 39 = Jg. 1847, Bd. 2 (1847))

A.  Rechtsfälle.
I.  Königreich  Hannover.
Conrad  Bodenstedt,
auf  rechtlich  ungültige  Geständnisse  unschuldig -
  zum  Tode  verurtheilt.
Praktischer  Beitrag  zur  Lehre  von  der  Wiederaufnahme  der  Untersuchung -
  und  zur  Würdigung  des  Werthes  des  geheimen  Inquisitions=Verfahrens. -

Mitgetheilt  vom  Canzlei-Procurator  Dr.  Freudentheil  in  Stade.
Der  in  der  nachfolgenden  Deductionsschrift  mitgetheilte  Rechtsfall
bietet  ein  nicht  gewöhnliches  Interesse  sowohl  in  psychologischer
als  juristischer  Hinsicht  dar.  Zugleich  läßt  er  uns  einen  Blick  in
das  Dunkel  des  gemeinen  Deutschen  Inquisitionsprocesses  thun
der  noch  immer  von  vielen  als  die  Quintessenz  alles  Vortrefflichen
gepriesen  wird.  Die  folgende  kurze  Characteristik  dieses  Processes
ist  gewiß  der  Wirklichkeit  entnommen.  Für  sie  werden  sich  viele
traurige  herzzerreissende  Belege  anführen  lassen.  Der  Fall,  den
wir  jetzt  mittheilen  wollen,  dürfte  für  die  Treue  des  nur  in  Umrissen -
  angedeutenden  Bildes  zeugen:
Der  ungebildete,  oft  einfältige  Inquisit  steht  dem  gewandten,
oft  schlauen  Inquirenten  gegenüber,  der  seine  Hauptaufgabe  in
dem  Schuldigfinden  sucht,  und  hin  und  wieder  selbst  ungesetzliche
Mittel  nicht  verschmäht,  um  sie  zu  lösen.  Durch  Entziehung  oder
Schmälerung  der  Kost,  durch  schwere  Fesseln,  überhaupt  durch
harte  Behandlung,  durch  die  Zusicherung  einer  gänzlichen  oder
theilweisen  Begnadigung  wird  das  Geständniß  erpreßt  und  erschlichen -
  und  auf  den  Grund  eines  solchen  Geständnisses  wird,  wenn
Max-Planck-Institut  für
europäische  Rechtsgeschichte
DFG
            
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