Volltext : Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 13 = [3.F.] Bd. 43 = Jg. 1848, Bd. 2 (1848))

Die  Criminalj.  in  einem  Kleinst.  rc.  Von  Hrn.  Adv.  Bopp  in  Darmst.  317
32)  Ob  sich  das  Kind  nicht  gereget  als  Sie  es  bey  dem
Kopf  genommen  und  herausziehen  wollen?  Sie  habe  weiter
nichts  gefühlet.
33)  Waß  Sie  an  Ihrem  Kind,  als  es  zur  Welt  geweßen,
gespühret,  ond  waß  Sie  mit  Ihm  gethan?  Sie  habe  es  in  die
Hand  genommen,  aber  nichts  an  Ihm  gefühlet.
34)  Wo  Sie  daßelbe  hingeleget?  Sie  habe  es  in  ein
schwartz  Hembd  gewickelt  vnd  hinter  den  Pfühlen  gestecket.
35)  Wer  endlich  dazukommen,  waß  man  Sie  gefraget,  und
Sie  darauf  geantwortet?  Ihre  Haußfraw  seye  kommen,  hette
gefraget,  was  Sie  mache,  aber  nichts  geantwortet.
36)  Warum  Sie  es  nicht  gleich  gestanden?  Man  hette  meinen
mögen,  sie  hette  es  umbgebracht,  sie  sey  erschrocken  gewesen.
37)  Waß  Sie  mit  dem  Kind  hette  thun  wollen,  wann  niemand
were  dazu  kommen?  Sie  hette  es  endlichen  nicht  verschweichen
können.
Alß  man  nun  von  derselben  kein  positive  antwort  vnd  erklerung -
  bringen  kondte,  ist  etwas  weiter  in  Sie  gesetzet  vnd  Ihr
vor  Augen  gelegt  worden,  wie  sie  sich  selbsten  im  licht  stehe,
die  sachen  schwehr  mache,  die  wahrheit  verhele,  da  doch  solche
aus  deren  von  Ihr  beschehenen  verantwortung  schon  hervorleuchte,
sie  solthe  in  sich  selbsten  gehen,  Ihr  begangene  Mißethat  nicht
länger  verhölen,  sondern  frey  vnd  vngezwungen  heraussagen,
worauf  Sie  viele  Thränen  vergoßen,  ein  weichiges  Gemüth
spühren  und  sehen  laßen;  auch  endlichen,  als  man  Sie,
38)  gefraget,  ob  Sie  nicht  gestehen  müße,  auch  in  Ihrem
Gewißen  solches  befindes,  daß  Sie  an  Ihres  armen  Kindes  Tode
Vrsache  seye?  Worauf  Sie  sonder  Ein  geringste  tergiversation
mit  Ja  geantwortet.
Folgenden  Tages  darauf  ist  dick  bemelte  Maleficantin  abermahlen -
  vorgefordert  vnd  von  Ihr  zu  wißen  begehret  worden:
39)  Ob  Sie  noch  bei  der  gestrig  vnd  letzten  aussage,  daß  Sie  an
Ihres  Kinds  Tode  vrsach  seye,  annoch  vest  ond  bestendig  verharre?  Ja.
40)  Ob  Sie  nicht  den  Vorsatz  gehabt,  ob  Sie  schon  Ihr
Kind  lebendig  zur  Welt  gebracht  hette,  nichtsdestoweniger  selbiges
umbzubringen?  Nein  Sie  hette  es  nicht  vmgebracht.
Nachdem  man  aber  der  sachen  Bekenndtnus  nach  Sie  näher
zu  der  gewißensprüfung  geführet,  hatt  selbige  auch  sonder  den  geringsten -
  Kampf  freywillig  mit  vielen  vergoßenen  Thränen  bekend  vnd
ausgesaget,  daß  Sie  auch  den  Vorsatz,  solches  zu  thun,  gehabt  habe.
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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