314 E. Miscellen. 3. Das Ordrebuch des Ansbacher Nachrichters
Ginkele Gaukele zu machen, die Strattacordi anzuziehen, den
Wicht etliche Spannen höher zu machen, ihn mit einer Pfennig¬
Semmel aus einem Seilersladen zu vergeben, an der Herberg
der drei Säulen als Bierzeichen auszuhängen. Wenn auch das
Todesurtheil schon gefällt war, machte es den Richtern noch
einen Genuß, ein paar Wochen, oft nur ein paar Tag vorher,
noch eine kleine Folterei vorausgehen zu lassen, um etwa noch
Etwas aufzuschnappen. Die armen Sünder kamen meistens
zum Voraus schon ganz zerknickt und zerbrochen auf den Richt¬
platz. In den Gefängnissen herrschte Verzweiflung und Selbst¬
mord in Menge; da hieß es denn, der Kerl sei mit dem Teufel
in Bund gewesen. Zuweilen wurde der Nachrichter zum Vollzug
der Hinrichtung allein abgeordnet, zuweilen und mehrfach aber
auch mit dem Ankläger, am häufigsten zuletzt mit seinem An¬
kläger, worunter jedoch keineswegs der Gerichtsfiskal, als
höherer, öffentlicher Ankläger, sondern nur ein vom Nachrichter
mitgebrachter Henkersknecht verstanden wurde, der bei dem Actus
des letzten hochnothpeinlichen Halsgerichts die Rolle des öffent¬
lichen Hilferufs oder Nothgeschreies des Beleidigten zu spielen
hatte. In den Herrieder Malefitz=Acten kommt vor: „dem
Löwen Anklaggeld 1 Schilling." — Von 1575 bis 1591 war
ein und derselbe Nachrichter, der Meister Friedrich, Meister Fritz,
Meister Fridla; für die Stadt Ansbach concurrirte auch in
manchen Executionen der Untervogt. Seit 1591 erscheint der
Meister Hans Ehrhard, ein großer Hexenfeind und Hexen¬
schnüffler.
Vorage
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