Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 30 = [3.F.] Bd. 60 = Jg. 1852, Bd. 3 (1852))

314 E. Miscellen. 3. Das Ordrebuch des Ansbacher Nachrichters 
Ginkele Gaukele zu machen, die Strattacordi anzuziehen, den 
Wicht etliche Spannen höher zu machen, ihn mit einer Pfennig¬ 
Semmel aus einem Seilersladen zu vergeben, an der Herberg 
der drei Säulen als Bierzeichen auszuhängen. Wenn auch das 
Todesurtheil schon gefällt war, machte es den Richtern noch 
einen Genuß, ein paar Wochen, oft nur ein paar Tag vorher, 
noch eine kleine Folterei vorausgehen zu lassen, um etwa noch 
Etwas aufzuschnappen. Die armen Sünder kamen meistens 
zum Voraus schon ganz zerknickt und zerbrochen auf den Richt¬ 
platz. In den Gefängnissen herrschte Verzweiflung und Selbst¬ 
mord in Menge; da hieß es denn, der Kerl sei mit dem Teufel 
in Bund gewesen. Zuweilen wurde der Nachrichter zum Vollzug 
der Hinrichtung allein abgeordnet, zuweilen und mehrfach aber 
auch mit dem Ankläger, am häufigsten zuletzt mit seinem An¬ 
kläger, worunter jedoch keineswegs der Gerichtsfiskal, als 
höherer, öffentlicher Ankläger, sondern nur ein vom Nachrichter 
mitgebrachter Henkersknecht verstanden wurde, der bei dem Actus 
des letzten hochnothpeinlichen Halsgerichts die Rolle des öffent¬ 
lichen Hilferufs oder Nothgeschreies des Beleidigten zu spielen 
hatte. In den Herrieder Malefitz=Acten kommt vor: „dem 
Löwen Anklaggeld 1 Schilling." — Von 1575 bis 1591 war 
ein und derselbe Nachrichter, der Meister Friedrich, Meister Fritz, 
Meister Fridla; für die Stadt Ansbach concurrirte auch in 
manchen Executionen der Untervogt. Seit 1591 erscheint der 
Meister Hans Ehrhard, ein großer Hexenfeind und Hexen¬ 
schnüffler. 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin 
ur
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer