Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 30 = [3.F.] Bd. 60 = Jg. 1852, Bd. 3 (1852))

D. Großherz. Baden, 11. Erpressungv.e. Vater u.s. 3 Söhnen verübt. 265 
Als am 12. November Abends zwischen 7 und 8 Uhr Simon 
an dem einsam stehenden Hause des Ruf vorbeiging, um in seine 
Wohnung zu gelangen / wurde er von Johann Georg Ruf und 
seinen Söhnen Joseph, Johann und Friedrich überfallen und 
angegriffen, unter Mißhandlungen in das Haus des Ruf ge¬ 
schleypt, wobei sich der damals kaum 13 Jahre alte Friedrich 
Ruf durch Rohheit besonders auszeichnete, indem er dem Simon 
Tritte mit dem Fuß versetzte. In der Stube warfen Ruf und 
seine Söhne den Simon, der fast bewußtlos daselbst ankam, 
hinter den Tisch auf eine Bank, standen um den Tisch herum 
und verlangten von Simon, daß er eine Abrechnungsurkunde 
wornach Ruf an Simon nicht nur Nichts mehr schuldig war, 
sondern an denselben fast 208 fl. zu fordern hatte, unterzeichne, 
wobei Jene drohten, daß er sonst nicht mehr lebendig aus dem 
Hause komme. Als Simon sich weigerte, diese Urkunde zu unter¬ 
zeichnen, ließ der Vater Ruf durch seinen Sohn Friedrich ein 
Seil holen, und verlangte von Simon wiederholt die Unter¬ 
zeichnung der Abrechnungsurkunde, unter der Drohung, daß er 
sonst gehenkt werde. Endlich verstand sich Simon zur Unter¬ 
schrift und wurde dann entlassen. Die also lautende Aussage 
Simon's wurde durch mehrere Umstände unterstützt. Ruf und 
seine Söhne leugneten beharrlich. Dieselben haben einen schlechten 
Leumund, namentlich hat Ruf die Erziehung seiner Kinder sehr 
vernachlässigt; er wurde auch mit seinem Sohne Johann wegen 
eines an Simon verübten Diebstahls schon früher bestraft. Der 
Knabe Friedrich Ruf erhielt von dem Pfarramt das Zeugniß, 
daß er ein in allen Lehrgegenständen und in Religionssachen 
unwissender Knabe ist, der sich außerordentlich viele Schulver¬ 
säumnisse hat zu Schulden kommen lassen. Sein Lehrer sagte 
von ihm, daß er einen gesunden und klaren Verstand besitze und 
somit wohl fähig sei, die gewöhnlichen Verhältnisse des Lebens, 
soweit sie in die Sphäre dieses Alters gehören, zu beurtheilen, 
auch wisse, was Recht und Unrecht sei. 
Der Großh. Staatsanwalt Haager begründete die Anklage 
und Obergerichtsadvokat Merk führte die Vertheidigung für 
sämmtliche Angeklagte mit vieler Gewandtheit. 
Die Geschwornen, deren Obmann der Großh. Hauptzoll¬ 
amts=Verwalter Blust von Ludwigshafen war, beantworteten 
die Frage über die Erpressung mit Ja, dagegen die Frage, ob 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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