D. Großherz. Baden, 11. Erpressungv.e. Vater u.s. 3 Söhnen verübt. 265
Als am 12. November Abends zwischen 7 und 8 Uhr Simon
an dem einsam stehenden Hause des Ruf vorbeiging, um in seine
Wohnung zu gelangen / wurde er von Johann Georg Ruf und
seinen Söhnen Joseph, Johann und Friedrich überfallen und
angegriffen, unter Mißhandlungen in das Haus des Ruf ge¬
schleypt, wobei sich der damals kaum 13 Jahre alte Friedrich
Ruf durch Rohheit besonders auszeichnete, indem er dem Simon
Tritte mit dem Fuß versetzte. In der Stube warfen Ruf und
seine Söhne den Simon, der fast bewußtlos daselbst ankam,
hinter den Tisch auf eine Bank, standen um den Tisch herum
und verlangten von Simon, daß er eine Abrechnungsurkunde
wornach Ruf an Simon nicht nur Nichts mehr schuldig war,
sondern an denselben fast 208 fl. zu fordern hatte, unterzeichne,
wobei Jene drohten, daß er sonst nicht mehr lebendig aus dem
Hause komme. Als Simon sich weigerte, diese Urkunde zu unter¬
zeichnen, ließ der Vater Ruf durch seinen Sohn Friedrich ein
Seil holen, und verlangte von Simon wiederholt die Unter¬
zeichnung der Abrechnungsurkunde, unter der Drohung, daß er
sonst gehenkt werde. Endlich verstand sich Simon zur Unter¬
schrift und wurde dann entlassen. Die also lautende Aussage
Simon's wurde durch mehrere Umstände unterstützt. Ruf und
seine Söhne leugneten beharrlich. Dieselben haben einen schlechten
Leumund, namentlich hat Ruf die Erziehung seiner Kinder sehr
vernachlässigt; er wurde auch mit seinem Sohne Johann wegen
eines an Simon verübten Diebstahls schon früher bestraft. Der
Knabe Friedrich Ruf erhielt von dem Pfarramt das Zeugniß,
daß er ein in allen Lehrgegenständen und in Religionssachen
unwissender Knabe ist, der sich außerordentlich viele Schulver¬
säumnisse hat zu Schulden kommen lassen. Sein Lehrer sagte
von ihm, daß er einen gesunden und klaren Verstand besitze und
somit wohl fähig sei, die gewöhnlichen Verhältnisse des Lebens,
soweit sie in die Sphäre dieses Alters gehören, zu beurtheilen,
auch wisse, was Recht und Unrecht sei.
Der Großh. Staatsanwalt Haager begründete die Anklage
und Obergerichtsadvokat Merk führte die Vertheidigung für
sämmtliche Angeklagte mit vieler Gewandtheit.
Die Geschwornen, deren Obmann der Großh. Hauptzoll¬
amts=Verwalter Blust von Ludwigshafen war, beantworteten
die Frage über die Erpressung mit Ja, dagegen die Frage, ob
Vorage
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